Abfindungs-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um Abfindung, Kündigung und Aufhebungsvertrag — jeweils mit Definition, einem Rechenbeispiel und dem, was der Begriff für Deine Abfindung bedeutet.

Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag regelt nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung deren Folgen — meist Abfindung gegen Klageverzicht. Anders als der Aufhebungsvertrag beendet er das Arbeitsverhältnis nicht selbst; das tut die Kündigung.

Änderungskündigung

Die Änderungskündigung (§ 2 KSchG) kündigt Dein Arbeitsverhältnis und bietet zugleich die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an — etwa anderer Standort, weniger Gehalt. Du hast drei Reaktionswege, einer davon sichert beides.

Dringende betriebliche Erfordernisse

„Dringende betriebliche Erfordernisse" (§ 1 Abs. 2 KSchG) sind die Rechtfertigung jeder betriebsbedingten Kündigung: Der Arbeitsplatz muss dauerhaft wegfallen und eine Weiterbeschäftigung anderswo im Betrieb oder Unternehmen nicht möglich sein.

Freistellung

Freistellung heißt: Du musst nicht mehr arbeiten, bleibst aber bis zum Beendigungstermin angestellt und wirst weiterbezahlt. Entscheidend ist die Art — widerruflich oder unwiderruflich, mit oder ohne Urlaubsanrechnung.

Interessenausgleich

Der Interessenausgleich ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über das OB, WANN und WIE einer Betriebsänderung (§ 112 BetrVG) — der Sozialplan regelt danach den finanziellen Ausgleich. Weicht der Arbeitgeber ab, drohen ihm Abfindungsansprüche.

Klageverzicht

Der Klageverzicht ist Deine Erklärung, gegen eine Kündigung keine Kündigungsschutzklage zu erheben (oder eine erhobene zurückzunehmen). Er ist das Wertvollste, was Du in einer Abfindungsverhandlung zu verkaufen hast.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitgeberkündigungen staffelt § 622 Abs. 2 BGB sie nach Betriebszugehörigkeit — von einem Monat (ab 2 Jahren) bis sieben Monate (ab 20 Jahren).

Outplacement

Outplacement ist eine vom Arbeitgeber bezahlte professionelle Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung — Coaching, Bewerbungsstrategie, Marktzugang. Es wird beim Personalabbau oft als Paketbaustein neben oder statt eines Teils der Abfindung angeboten.

Sozialauswahl

Die Sozialauswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) zwingt den Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen, unter vergleichbaren Beschäftigten die sozial am wenigsten Schutzbedürftigen zuerst zu kündigen — nach vier Kriterien: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.

Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 112 BetrVG), die wirtschaftliche Nachteile einer Betriebsänderung ausgleicht oder mildert — vor allem über Abfindungsformeln, Sockelbeträge und Härtefallregelungen.

Sperrzeit

Die Sperrzeit ist eine bis zu 12-wöchige Zahlungspause beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), wenn Du Dein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst löst — typisch: ein unüberlegt unterschriebener Aufhebungsvertrag.

Sprinterprämie

Die Sprinterprämie ist ein zusätzlicher Geldbetrag für Beschäftigte, die beim Personalabbau besonders früh zusagen oder vorzeitig ausscheiden — als Anreiz, schnell zu entscheiden. Sie kommt on top auf die reguläre Abfindung.

Transfergesellschaft

Eine Transfergesellschaft ist eine Auffanggesellschaft beim Personalabbau: Du wechselst per dreiseitigem Vertrag für bis zu 12 Monate dorthin, erhältst Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) plus meist einen Arbeitgeber-Zuschuss und wirst bei der Jobsuche unterstützt.

Turboklausel

Die Turboklausel ist eine Regelung im Aufhebungsvertrag oder Sozialplan, die Dir erlaubt, vor dem vereinbarten Endtermin auszuscheiden — und die Vergütung der nicht mehr abgeleisteten Zeit ganz oder teilweise in eine höhere Abfindung umwandelt.

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung ist die Auszahlung von Urlaub, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Sie ist regulärer Arbeitslohn — steuer- UND sozialversicherungspflichtig, anders als die Abfindung.

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