Was ist ein Interessenausgleich?

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026

Interessenausgleich: Definition

Der Interessenausgleich ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über das OB, WANN und WIE einer Betriebsänderung (§ 112 BetrVG) — der Sozialplan regelt danach den finanziellen Ausgleich. Weicht der Arbeitgeber ab, drohen ihm Abfindungsansprüche.

Bei einer geplanten Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandeln: Welche Maßnahme, in welchem Umfang, mit welchem Zeitplan, wie viele Stellen, welche Standorte. Anders als der Sozialplan ist der Interessenausgleich nicht erzwingbar — der Arbeitgeber muss ihn nur ernsthaft versuchen (bis zur Einigungsstelle).

Der Hebel für Beschäftigte steht in § 113 BetrVG: Führt der Arbeitgeber die Betriebsänderung durch, ohne einen Interessenausgleich versucht zu haben — oder weicht er ohne zwingenden Grund von ihm ab — können gekündigte Beschäftigte einen Nachteilsausgleich verlangen: eine Abfindung nach dem Maßstab des § 10 KSchG (bis zu 12, bei älteren Beschäftigten bis zu 15/18 Monatsverdienste). Häufig enthält der Interessenausgleich zudem eine Namensliste (§ 1 Abs. 5 KSchG), die die Sozialauswahl nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit prüfbar macht — das schwächt Deine Klageposition und macht frühe Prüfung umso wichtiger.

Beispiel: Interessenausgleich in Zahlen

Beispiel: Ein Arbeitgeber schließt den Standort, bevor die Interessenausgleichs-Verhandlungen abgeschlossen sind. Ein Gekündigter mit 4.000 € brutto kann Nachteilsausgleich verlangen — je nach Alter und Zugehörigkeit mehrere Monatsverdienste, zusätzlich zu etwaigen Sozialplanansprüchen wird angerechnet, was der Sozialplan zahlt.

Was heißt das für Deine Abfindung?

Für Dich zählt zweierlei: Erstens kann ein übergangener Interessenausgleich einen eigenen Abfindungsanspruch (§ 113 BetrVG) begründen. Zweitens entscheidet eine etwaige Namensliste darüber, wie angreifbar Deine Kündigung ist — beides gehört in die anwaltliche Erstprüfung, bevor Du irgendetwas unterschreibst.

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Häufig gestellte Fragen

Der Interessenausgleich ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über das OB, WANN und WIE einer Betriebsänderung (§ 112 BetrVG) — der Sozialplan regelt danach den finanziellen Ausgleich. Weicht der Arbeitgeber ab, drohen ihm Abfindungsansprüche.

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