Abfindung berechnen

Finde in 2 Minuten heraus, wie viel Abfindung für Dich drin sein kann. Der Schnellcheck nutzt die gängige Faustformel. Anschließend prüft eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei Deinen Fall, unverbindlich.

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Berechne Deine mögliche Abfindung.

Ein paar kurze Fragen, sofort Dein Ergebnis: Deine Spanne nach der Faustformel und Deine Frist, personalisiert auf Deinen Fall.

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Dauert 2 Minuten. Unverbindlich, ohne Anmeldung.

So funktioniert die Faustformel

Die in der Praxis am häufigsten verwendete Formel für die Höhe einer Abfindung lautet:

0,5 × Beschäftigungsjahre × monatliches Bruttogehalt

Ein Beispiel: Bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttogehalt von 4.000 € ergibt die Faustformel einen Richtwert von rund 10.000 € (0,5 × 5 × 4.000 €). Wichtig: Das ist der gesetzliche Mindestrahmen. Weil eine Abfindung in aller Regel verhandelt wird und nicht automatisch zusteht, liegt das tatsächliche Ergebnis je nach Kündigungsgrund, Prozessrisiko und Verhandlung häufig deutlich höher. Die komplette Tabelle nach Jahren und Gehalt zeigt Wie hoch ist eine Abfindung?; wie die Höhe im Detail zustande kommt, liest Du im Ratgeber Abfindung im Arbeitsrecht.

Denk auch an die Steuer: Eine Abfindung ist steuerpflichtig, kann aber über die Fünftelregelung begünstigt versteuert werden. Was das konkret heißt, erklärt der Ratgeber Abfindung versteuern. Hast Du Deinen Brutto-Richtwert, rechne direkt weiter: Der Abfindungsrechner Brutto–Netto zeigt Dir, was nach Steuern übrig bleibt.

Warum sich eine anwaltliche Prüfung lohnt

Team Abfindung ist keine Kanzlei, sondern Prozessfinanzierer: Wir verbinden Dich mit einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei und übernehmen Kosten und Risiko. Rein erfolgsbasiert: Du zahlst nur im Erfolgsfall; mit Rechtsschutz übernimmt Deine Versicherung die Kosten. So erfährst Du nicht nur den Faustformel-Richtwert, sondern was in Deinem konkreten Fall realistisch verhandelbar ist. Alle Details zum Modell findest Du transparent auf der Seite Was kostet Team Abfindung?

Häufige Fragen zur Abfindung

Wie wird die Abfindung berechnet?

Die gängige Faustformel lautet: 0,5 × Anzahl der Beschäftigungsjahre × monatliches Bruttogehalt. Sie liefert einen Orientierungswert: den gesetzlichen Mindestrahmen. Die tatsächliche Höhe wird individuell verhandelt und liegt häufig darüber.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen (z.B. § 1a KSchG oder ein Sozialplan). In den meisten Fällen wird die Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags verhandelt. Genau deshalb lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.

Wie viel Abfindung ist realistisch?

Die Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr) ist der Ausgangspunkt. Je nach Kündigungsgrund, Prozessrisiko für den Arbeitgeber und Verhandlungsgeschick ist oft deutlich mehr möglich. Der Rechner zeigt Dir den Mindestrahmen; die Kanzlei prüft, was in Deinem Fall drin ist.

Was kostet mich die Prüfung?

Die Ersteinschätzung ist unverbindlich. Team Abfindung ist keine Kanzlei, sondern Prozessfinanzierer: Wir verbinden Dich mit einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei und tragen Kosten und Risiko. Rein erfolgsbasiert: Im Erfolgsfall erhalten wir 29 % der Abfindung (inkl. MwSt.), gedeckelt bei 6.000 €; ohne Erfolg zahlst Du nichts. Mit Rechtsschutz übernimmt Deine Versicherung die Kosten.

Wie schnell muss ich handeln?

Nach Erhalt einer Kündigung hast Du nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann in der Regel nicht verlängert werden. Warte deshalb nicht, lass Deinen Fall frühzeitig prüfen.