Welche Kündigungsfrist gilt für mich?

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026

Kündigungsfrist: Definition

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitgeberkündigungen staffelt § 622 Abs. 2 BGB sie nach Betriebszugehörigkeit — von einem Monat (ab 2 Jahren) bis sieben Monate (ab 20 Jahren).

Die gesetzliche Staffel (Kündigung durch den Arbeitgeber, jeweils zum Monatsende): 2 Jahre → 1 Monat, 5 Jahre → 2, 8 Jahre → 3, 10 Jahre → 4, 12 Jahre → 5, 15 Jahre → 6, 20 Jahre → 7 Monate. Arbeits- und Tarifverträge können längere Fristen vorsehen; kürzere nur in engen Ausnahmen. Für Deine Eigenkündigung gilt die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Frist ist doppelt Geld wert: Erstens läuft Dein Gehalt bis zum Fristablauf. Zweitens schützt sie Dein Arbeitslosengeld — endet ein Aufhebungsvertrag FRÜHER, als die ordentliche Kündigungsfrist es erlaubt hätte, ruht der ALG-Anspruch bis zu diesem Zeitpunkt (§ 158 SGB III), wenn eine Abfindung fließt. Ein „schnelles Ende" im Vertrag verkauft also stillschweigend Gehaltsmonate und ALG.

Beispiel: Kündigungsfrist in Zahlen

Beispiel: 10 Jahre Zugehörigkeit, 4.000 € brutto. Ordentliche Frist: 4 Monate zum Monatsende. Ein Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis 3 Monate früher beendet, kostet 12.000 € Gehalt plus ruhendes ALG — das muss die Abfindung erst einmal ausgleichen.

Was heißt das für Deine Abfindung?

Rechne jedes Abfindungsangebot gegen Deine Kündigungsfrist: Beendigungstermin vor Fristablauf = versteckter Abzug. Faustregel: Abfindung + Gehalt bis zum korrekten Fristende ist die Vergleichsbasis — alles darunter ist schlechter, als es aussieht.

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Häufig gestellte Fragen

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitgeberkündigungen staffelt § 622 Abs. 2 BGB sie nach Betriebszugehörigkeit — von einem Monat (ab 2 Jahren) bis sieben Monate (ab 20 Jahren).

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