Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026
Inhaltsverzeichnis
Kündigungsfrist: Definition
Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitgeberkündigungen staffelt § 622 Abs. 2 BGB sie nach Betriebszugehörigkeit — von einem Monat (ab 2 Jahren) bis sieben Monate (ab 20 Jahren).
Die gesetzliche Staffel (Kündigung durch den Arbeitgeber, jeweils zum Monatsende): 2 Jahre → 1 Monat, 5 Jahre → 2, 8 Jahre → 3, 10 Jahre → 4, 12 Jahre → 5, 15 Jahre → 6, 20 Jahre → 7 Monate. Arbeits- und Tarifverträge können längere Fristen vorsehen; kürzere nur in engen Ausnahmen. Für Deine Eigenkündigung gilt die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Frist ist doppelt Geld wert: Erstens läuft Dein Gehalt bis zum Fristablauf. Zweitens schützt sie Dein Arbeitslosengeld — endet ein Aufhebungsvertrag FRÜHER, als die ordentliche Kündigungsfrist es erlaubt hätte, ruht der ALG-Anspruch bis zu diesem Zeitpunkt (§ 158 SGB III), wenn eine Abfindung fließt. Ein „schnelles Ende" im Vertrag verkauft also stillschweigend Gehaltsmonate und ALG.
Beispiel: Kündigungsfrist in Zahlen
Beispiel: 10 Jahre Zugehörigkeit, 4.000 € brutto. Ordentliche Frist: 4 Monate zum Monatsende. Ein Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis 3 Monate früher beendet, kostet 12.000 € Gehalt plus ruhendes ALG — das muss die Abfindung erst einmal ausgleichen.
Was heißt das für Deine Abfindung?
Rechne jedes Abfindungsangebot gegen Deine Kündigungsfrist: Beendigungstermin vor Fristablauf = versteckter Abzug. Faustregel: Abfindung + Gehalt bis zum korrekten Fristende ist die Vergleichsbasis — alles darunter ist schlechter, als es aussieht.
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Häufig gestellte Fragen
Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Arbeitgeberkündigungen staffelt § 622 Abs. 2 BGB sie nach Betriebszugehörigkeit — von einem Monat (ab 2 Jahren) bis sieben Monate (ab 20 Jahren).
Der Aufhebungsvertrag kann jedes Enddatum vereinbaren — aber wird die ordentliche Kündigungsfrist unterschritten und fließt eine Abfindung, ruht Dein Arbeitslosengeld bis zum fiktiven Fristablauf (§ 158 SGB III). Die Frist ist deshalb auch ohne Kündigung die wirtschaftliche Messlatte jedes Vertragsangebots.
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