Abfindungsrechner Brutto–Netto: Deine Abfindung nach Steuern

Was bleibt von Deiner Abfindung 2026 wirklich übrig? Der Rechner wendet die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mit dem Einkommensteuertarif 2026 an und zeigt Dir jeden Rechenschritt — inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Kennst Du Deine Abfindungshöhe noch nicht? Starte mit dem Abfindungsrechner (Höhe).

Dein übriges Einkommen im Auszahlungsjahr (ohne Abfindung).

So rechnet der Brutto-Netto-Abfindungsrechner

Auf eine echte Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an — von Brutto zu Netto trennt Dich nur die Steuer. Der Rechner schätzt zunächst Dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Jahresbrutto (Werbungskosten-Pauschbetrag, Vorsorgeaufwendungen), berechnet die Einkommensteuer 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) und wendet auf die Abfindung die Fünftelregelung (§ 34 EStG) an: Steuer auf ein Fünftel der Abfindung, verfünffacht. Dazu kommen Solidaritätszuschlag (nur oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer) und ggf. Kirchensteuer.

Wichtig seit 01.01.2025: Der Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an — im Auszahlungsmonat wird zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten, die Du Dir über die Steuererklärung zurückholst. Alles zur Besteuerung liest Du im Ratgeber Abfindung versteuern.

Häufige Fragen zur Abfindung netto

Wie viel bleibt von der Abfindung netto übrig?

Das hängt von Deinem übrigen Jahreseinkommen, der Steuerklasse und der Kirchensteuer ab. Auf eine echte Abfindung fallen keine Sozialabgaben an — nur Einkommensteuer (gemildert durch die Fünftelregelung), Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Typisch bleiben je nach Konstellation grob 60–80 % netto übrig; der Rechner zeigt Deinen Fall.

Wie funktioniert die Fünftelregelung im Rechner?

Nach § 34 Abs. 1 EStG wird die Einkommensteuer auf Dein Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung berechnet; die Differenz zur Steuer ohne Abfindung wird verfünffacht. Genau diese Rechnung führt der Rechner mit dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) durch und zeigt jeden Zwischenschritt an.

Warum wird bei der Auszahlung mehr Lohnsteuer abgezogen als hier berechnet?

Seit dem 01.01.2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug anwenden (Wachstumschancengesetz). Im Auszahlungsmonat wird deshalb zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten. Die Differenz holst Du Dir über die Einkommensteuererklärung zurück — der Rechner zeigt das Ergebnis nach Veranlagung.

Welche Rolle spielt die Steuerklasse?

Die Steuerklasse steuert nur den unterjährigen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Veranlagung: Ledige nach dem Grundtarif, zusammenveranlagte Ehepaare nach dem Splittingtarif. Der Rechner nähert das an (Steuerklasse III → Splittingtarif) — das gemeinsame Einkommen des Ehepartners kann das Ergebnis verändern.

Fallen Sozialversicherungsbeiträge auf die Abfindung an?

Nein. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist kein Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) — es fallen keine Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge an.