Was ist eine Transfergesellschaft?
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026
Inhaltsverzeichnis
Transfergesellschaft: Definition
Eine Transfergesellschaft ist eine Auffanggesellschaft beim Personalabbau: Du wechselst per dreiseitigem Vertrag für bis zu 12 Monate dorthin, erhältst Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) plus meist einen Arbeitgeber-Zuschuss und wirst bei der Jobsuche unterstützt.
Der Mechanismus: Dein Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber endet (Aufhebung per dreiseitigem Vertrag), gleichzeitig beginnt ein befristetes Transferarbeitsverhältnis. Die Agentur für Arbeit zahlt Transferkurzarbeitergeld (60/67 % des Nettoentgelt-Ausfalls, maximal 12 Monate); Sozialpläne stocken häufig auf 75–85 % des früheren Netto auf. Dazu kommen Qualifizierung und Vermittlungscoaching.
Die Abwägung: Die Transfergesellschaft verlängert Deine Absicherung und vermeidet nahtlose Arbeitslosigkeit (keine Sperrzeit-Diskussion, ALG-Anspruch bleibt für danach unangetastet). Der Preis ist oft eine niedrigere Abfindung als beim direkten Ausscheiden — viele Sozialpläne stellen Dich vor genau diese Wahl. Wer einen neuen Job schon in Sicht hat, fährt mit Abfindung meist besser; wer Zeit braucht, mit dem Transfer.
Beispiel: Transfergesellschaft in Zahlen
Beispiel: Sozialplan-Wahl zwischen (a) 45.000 € Abfindung sofort oder (b) 12 Monate Transfergesellschaft mit Aufstockung auf 80 % netto + 25.000 € Rest-Abfindung. Bei 3.000 € netto sind 12 Monate Absicherung ca. 28.800 € „wert" — Option b lohnt, wenn die Jobsuche realistisch länger dauert.
Was heißt das für Deine Abfindung?
Prüfe das Transfer-Angebot wie ein Abfindungsangebot: Aufstockungshöhe, Laufzeit, Rest-Abfindung bei vorzeitigem Ausscheiden (Sprinterregelung!) und was passiert, wenn Du ablehnst. Die Wahl Transfer vs. Abfindung ist eine Rechenaufgabe mit Deinen echten Zahlen — keine Bauchentscheidung.
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Häufig gestellte Fragen
Eine Transfergesellschaft ist eine Auffanggesellschaft beim Personalabbau: Du wechselst per dreiseitigem Vertrag für bis zu 12 Monate dorthin, erhältst Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) plus meist einen Arbeitgeber-Zuschuss und wirst bei der Jobsuche unterstützt.
Nein — der Wechsel in eine Transfergesellschaft über einen dreiseitigen Vertrag löst nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur regelmäßig keine Sperrzeit aus, wenn damit einer betriebsbedingten Beendigung zuvorgekommen wird. Dein ALG-I-Anspruch bleibt für die Zeit nach der Transfergesellschaft erhalten.
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