Was ist ein Abwicklungsvertrag?
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026
Inhaltsverzeichnis
Abwicklungsvertrag: Definition
Ein Abwicklungsvertrag regelt nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung deren Folgen — meist Abfindung gegen Klageverzicht. Anders als der Aufhebungsvertrag beendet er das Arbeitsverhältnis nicht selbst; das tut die Kündigung.
Die Reihenfolge ist der Kern: Erst kündigt der Arbeitgeber, dann vereinbaren beide Seiten, wie abgewickelt wird — Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Rückgabe von Firmeneigentum, und im Gegenzug Dein Verzicht auf die Kündigungsschutzklage. Der Vertrag ist formfrei möglich, sollte aber wegen der Beweisbarkeit immer schriftlich geschlossen werden.
Der verbreitete Irrtum: „Beim Abwicklungsvertrag gibt es keine Sperrzeit." Das stimmt so nicht — das Bundessozialgericht behandelt den einvernehmlichen Abwicklungsvertrag sperrzeitrechtlich wie eine Mitwirkung an der Beendigung (BSG, Urteil vom 18.12.2003, B 11 AL 35/03 R). Sperrzeitfest ist er nur unter denselben Voraussetzungen wie ein Aufhebungsvertrag (wichtiger Grund, z. B. drohende rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung).
Beispiel: Abwicklungsvertrag in Zahlen
Beispiel: Kündigung zum 30.06. liegt auf dem Tisch. Im Abwicklungsvertrag verzichtest Du auf die Klage und erhältst dafür 0,75 Gehälter pro Jahr statt der angebotenen 0,5 — bei 4.000 € und 8 Jahren sind das 24.000 € statt 16.000 €.
Was heißt das für Deine Abfindung?
Der Abwicklungsvertrag ist das Vehikel, mit dem aus Deinem Klagerecht Geld wird: Der Arbeitgeber kauft mit der Abfindung die Rechtssicherheit, dass die Kündigung hält. Je angreifbarer sie ist, desto mehr ist Dein Verzicht wert — unterschreibe deshalb nie, bevor die Erfolgsaussichten der Klage geprüft sind (3-Wochen-Frist!).
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Häufig gestellte Fragen
Ein Abwicklungsvertrag regelt nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung deren Folgen — meist Abfindung gegen Klageverzicht. Anders als der Aufhebungsvertrag beendet er das Arbeitsverhältnis nicht selbst; das tut die Kündigung.
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst (einvernehmlich, ohne Kündigung). Der Abwicklungsvertrag setzt eine bereits ausgesprochene Kündigung voraus und regelt nur deren Folgen — typischerweise Abfindung gegen Klageverzicht. Sperrzeitrechtlich werden beide ähnlich streng behandelt.
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