Was ist eine Änderungskündigung?

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026

Änderungskündigung: Definition

Die Änderungskündigung (§ 2 KSchG) kündigt Dein Arbeitsverhältnis und bietet zugleich die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an — etwa anderer Standort, weniger Gehalt. Du hast drei Reaktionswege, einer davon sichert beides.

Deine drei Optionen: (1) Angebot annehmen — Du arbeitest zu den neuen Bedingungen weiter. (2) Angebot ablehnen — dann wirkt die Änderungskündigung wie eine normale Beendigungskündigung, gegen die Du klagen kannst. (3) Der Königsweg: Annahme unter Vorbehalt (§ 2 Satz 1 KSchG) — Du erklärst innerhalb der Frist, dass Du die Änderung nur unter dem Vorbehalt annimmst, dass sie sozial gerechtfertigt ist, und erhebst Änderungsschutzklage.

Der Vorbehalt muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden, die Klagefrist beträgt ebenfalls drei Wochen (§ 4 KSchG). Mit dem Vorbehalt behältst Du den Arbeitsplatz in jedem Fall — gestritten wird nur über die Bedingungen. Ohne Vorbehalt riskierst Du bei Ablehnung den Vollverlust.

Beispiel: Änderungskündigung in Zahlen

Beispiel: Versetzung von Köln nach München bei gleichem Gehalt per Änderungskündigung. Annahme unter Vorbehalt + Änderungsschutzklage: Ist die Versetzung sozial ungerechtfertigt, bleibt alles beim Alten — verlierst Du, arbeitest Du in München, aber ohne Jobverlust.

Was heißt das für Deine Abfindung?

Auch die Änderungskündigung ist ein Abfindungs-Szenario: Oft will der Arbeitgeber die Änderung gar nicht durchsetzen, sondern Dich zum Gehen bewegen. Eine angreifbare Änderungskündigung (Sozialauswahl! Verhältnismäßigkeit!) ist Verhandlungsmasse für einen Aufhebungsvertrag mit ordentlicher Abfindung statt schlechterer Bedingungen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Änderungskündigung (§ 2 KSchG) kündigt Dein Arbeitsverhältnis und bietet zugleich die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an — etwa anderer Standort, weniger Gehalt. Du hast drei Reaktionswege, einer davon sichert beides.

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