Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
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Abfindung berechnenDas prüfen wir im Anspruch-Check
- ✓Ob Dir gekündigt wurde oder eine Kündigung bevorsteht
- ✓Ob mehr als 10 Personen im Betrieb arbeiten (Kündigungsschutzgesetz)
- ✓Ob Du länger als 6 Monate beschäftigt bist (Wartezeit § 1 KSchG)
- ✓Ob es einen Betriebsrat gibt (möglicher Sozialplan)
- ✓Ob Du bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast
Wann steht Dir eine Abfindung zu?
Anders als viele denken, gibt es nur selten einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In den meisten Fällen wird sie verhandelt — im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags. Entscheidend ist Deine Ausgangslage: Greift das Kündigungsschutzgesetz (mehr als 10 Beschäftigte, länger als 6 Monate im Betrieb), braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund — und das ist die beste Basis, um eine Abfindung durchzusetzen. Aber auch im Kleinbetrieb oder in der Probezeit lässt sich häufig etwas erreichen. Der Check zeigt Dir, wo Du stehst; die kostenlose Prüfung durch unsere Partnerkanzlei zeigt, was konkret drin ist.
Häufige Fragen zum Abfindungsanspruch
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nur selten (z.B. § 1a KSchG oder ein Sozialplan). In den meisten Fällen entsteht die Abfindung durch Verhandlung — im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags. Entscheidend ist die Ausgangslage: greift der Kündigungsschutz, sind die Chancen deutlich besser.
Gilt der Kündigungsschutz auch für mich?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, wenn im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind und Dein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Dann braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund — das ist die stärkste Verhandlungsposition für eine Abfindung.
Habe ich auch im Kleinbetrieb eine Chance?
Ja. Auch ohne gesetzlichen Kündigungsschutz lässt sich eine Abfindung häufig über einen Aufhebungsvertrag verhandeln — etwa wenn der Arbeitgeber eine schnelle, saubere Trennung möchte. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, was realistisch ist.
Ich habe schon unterschrieben — ist es zu spät?
Nicht unbedingt. Auch nach Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gibt es je nach Umständen noch Möglichkeiten (Anfechtung, Widerruf, Nachverhandlung). Das ist allerdings zeitkritisch — lass Deinen Fall so schnell wie möglich prüfen.