Abfindung Steuererklärung: Geld zurückholen
Ja, und seit 2025 lohnt es sich fast immer. Dein Arbeitgeber darf die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigen und behält deshalb zunächst die volle Lohnsteuer ein. Die Ermäßigung nach § 34 EStG bekommst Du nur, wenn Du für das Jahr der Auszahlung eine Einkommensteuererklärung abgibst. Die Abfindung steht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 10 und gehört in der Anlage N 2025 in Zeile 17. Gibst Du keine Erklärung ab, bleibt die zu viel gezahlte Steuer beim Finanzamt.
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis
Die kurze Antwort: Ohne Erklärung bleibt Dein Geld beim Finanzamt
Auf Deine Abfindung behält der Arbeitgeber bei der Auszahlung die volle Lohnsteuer ein. Die Steuerermäßigung durch die Fünftelregelung kommt erst mit dem Steuerbescheid zurück, und den gibt es nur, wenn Du für das Auszahlungsjahr eine Einkommensteuererklärung abgibst. Bei einer Abfindung im fünfstelligen Bereich geht es dabei schnell um vierstellige Beträge.
Diese Seite kümmert sich nur um den Schritt, den viele unterschätzen: die Erklärung selbst. Welche Unterlage zeigt was, in welche Zeile gehört die Abfindung, bis wann musst Du abgeben, und was tust Du, wenn das Finanzamt nicht mitspielt? Wie eine Abfindung grundsätzlich besteuert wird, liest Du unter Abfindung versteuern. Die genaue Rechenlogik und die Voraussetzungen der Ermäßigung erklären wir unter Fünftelregelung.
Wichtig: Team Abfindung ist kein Steuerberater. Die folgenden Informationen sind allgemein. Für Deine konkrete Erklärung ist ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse.
Was sich seit 2025 geändert hat
Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug anwenden. Mit dem Wachstumschancengesetz ist das seit dem 01.01.2025 vorbei. Die Vorschrift für die Lohnsteuer auf sonstige Bezüge (§ 39b EStG) verweist nicht mehr auf § 34 Abs. 1 EStG. Die Abfindung wird bei der Auszahlung behandelt wie jeder andere sonstige Bezug, etwa ein großer Bonus.
An der Steuer, die am Ende fällig ist, ändert das nichts. Es verschiebt sich nur der Zeitpunkt:
- Bei der Auszahlung: volle Lohnsteuer plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Mit dem Steuerbescheid: Das Finanzamt rechnet mit der Fünftelregelung neu und erstattet die Differenz, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Für Dich heißt das zweierlei. Erstens kommt auf Deinem Konto zunächst weniger an, als ein Netto-Rechner mit Fünftelregelung anzeigt. Zweitens musst Du selbst aktiv werden. Wer keine Erklärung abgibt, verschenkt die Ermäßigung komplett.
Noch keine Zahl auf dem Tisch? Schätze mit dem Abfindungsrechner zuerst, welche Abfindung in Deinem Fall realistisch ist.
Pflicht oder freiwillig? So findest Du es heraus
Früher hat die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug selbst eine Pflicht zur Erklärung ausgelöst. Das ist mit der Reform entfallen: § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG erfasst nur noch einen Sonderfall nach § 39c Abs. 3 EStG. Die Abfindung allein zwingt Dich also nicht zur Abgabe. Rund um einen Jobverlust gibt es aber typische Gründe, die eine Pflicht auslösen:
| Situation im Abfindungsjahr | Folge | Grundlage |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld I, Transferkurzarbeitergeld oder andere Lohnersatzleistungen über 410 € | Pflichtveranlagung | § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, § 32b EStG |
| Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig | Pflichtveranlagung | § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG |
| Verheiratet, Steuerklasse V oder VI oder IV mit Faktor | Pflichtveranlagung | § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG |
| Jobwechsel im Jahr, Lohnsteuer auf die Abfindung ohne den Lohn aus dem früheren Job berechnet | Pflichtveranlagung | § 46 Abs. 2 Nr. 5a EStG |
| Keiner dieser Gründe, nur die Abfindung | Freiwillige Antragsveranlagung | § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG |
Der erste Punkt betrifft viele: Wer nach dem Ausscheiden Arbeitslosengeld bezieht, landet schnell über der Grenze von 410 €. Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG aber den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen, also auch auf die Abfindung. Dasselbe gilt für das Transferkurzarbeitergeld in einer Transfergesellschaft.
Bist Du nicht verpflichtet, stellst Du den Antrag schlicht durch Abgabe der Erklärung. Das kostet nichts und ist bei einer Abfindung praktisch immer sinnvoll.
Fristen für die Abfindungsjahre 2025 und 2026
Die Frist hängt davon ab, ob Du zur Abgabe verpflichtet bist und ob Dir ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hilft. Die Pflichtfrist steht in § 149 AO. Fällt das Fristende auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Berater kann das Finanzamt die Erklärung im Einzelfall auch früher anfordern (§ 149 Abs. 4 AO).
| Abfindung ausgezahlt in | Pflicht, selbst erstellt | Pflicht, mit Berater | Freiwillig |
|---|---|---|---|
| 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 (28.02. ist ein Sonntag) | bis 31.12.2029 |
| 2026 | 02.08.2027 (31.07. ist ein Samstag) | 29.02.2028 | bis 31.12.2030 |
Die freiwillige Erklärung ist an die vierjährige Festsetzungsfrist gebunden (§ 169 AO), die mit Ablauf des Auszahlungsjahres beginnt (§ 170 AO). Wer seine Abfindung 2025 bekommen hat und zur Abgabe verpflichtet war, ist ohne Berater schon über der Frist. Dann gilt: jetzt nachholen. Ein Verspätungszuschlag ist möglich (§ 152 AO). Führt die Erklärung zu einer Erstattung, muss das Finanzamt ihn aber nicht zwingend festsetzen.
Du willst wissen, wie groß die Erstattung ungefähr wird? Rechne Deine Abfindung im Brutto-Netto-Rechner durch.
Diese Unterlagen brauchst Du
Dein Arbeitgeber übermittelt die Lohnsteuerbescheinigung bis Ende Februar des Folgejahres an das Finanzamt (§ 93c AO) und händigt Dir einen Ausdruck aus (§ 41b EStG). Leg Dir außerdem diese Unterlagen bereit:
- Lohnsteuerbescheinigung: Nummer 3 (Bruttoarbeitslohn, die Abfindung ist darin enthalten), Nummer 4 (einbehaltene Lohnsteuer) und Nummer 10 (die Abfindung gesondert).
- Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder gerichtlicher Vergleich: der Nachweis, dass die Zahlung eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist (§ 24 Nr. 1 EStG) und kein nachgezahlter Lohn.
- Bescheinigung über Lohnersatzleistungen: etwa die Bescheinigung der Agentur für Arbeit über das gezahlte Arbeitslosengeld.
- Belege zu Kosten rund um die Abfindung: zum Beispiel Rechnungen für die anwaltliche Vertretung in der Verhandlung.
- Lohnsteuerbescheinigungen aller weiteren Arbeitgeber des Jahres, falls Du schon einen neuen Job hast.
Was Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung bedeutet
Auf der Lohnsteuerbescheinigung 2025 heißt das Feld "Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen, z. B. Abfindungen (in 3. enthalten, ohne 9.)". Der Betrag steckt also schon im Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3, wird hier aber zusätzlich ausgewiesen, damit das Finanzamt ihn ermäßigt besteuern kann. Seit 2025 bedeutet ein Eintrag hier nicht mehr, dass die Ermäßigung schon angewendet wurde. Er markiert nur, worauf sie in der Erklärung angewendet werden soll.
Wenn Nummer 10 leer ist
Hat Dein Arbeitgeber die Abfindung nur unter Nummer 3 gemeldet, sieht das Finanzamt in seinen Daten keine Entschädigung. Bitte den Arbeitgeber dann um eine korrigierte Bescheinigung. Kommt sie nicht, trägst Du die Abfindung selbst ein und legst den Aufhebungsvertrag oder Vergleich als Beleg bei. Prüfe dabei auch, ob wirklich nur die Abfindung unter Nummer 10 steht: Eine Urlaubsabgeltung oder nachgezahlter Lohn sind normaler Arbeitslohn und keine Entschädigung.
Wo Du die Abfindung einträgst: Schritt für Schritt
Die Abfindung gehört in die Anlage N, nicht in eine Anlage für sonstige Einkünfte. Die Zeilennummern unten gelten für die Anlage N 2025. Sie ändern sich gelegentlich von Jahr zu Jahr, deshalb nennen wir Dir auch die Feldbezeichnung, nach der Du suchen kannst.
| Unterlage | Anlage N 2025 | Was Du einträgst |
|---|---|---|
| Lohnsteuerbescheinigung Nr. 3 | Zeile 5 "Bruttoarbeitslohn" | Gesamter Bruttoarbeitslohn inklusive Abfindung |
| Lohnsteuerbescheinigung Nr. 10 | Zeile 17 "Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen (z. B. Abfindungen)" | Die Abfindung, zusätzlich zu Zeile 5 |
| Rechnungen zu Kosten rund um die Abfindung | Block "Werbungskosten in Sonderfällen" (ab Zeile 78) | Unter "Werbungskosten zu Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen" |
1) Bruttoarbeitslohn übernehmen
Übertrage Nummer 3 Deiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 5. Die Abfindung ziehst Du dort nicht heraus. Die Feldbeschreibung von Zeile 17 sagt ausdrücklich, dass der Betrag im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 5 enthalten ist.
2) Abfindung als Entschädigung kennzeichnen
Trage den Betrag aus Nummer 10 in Zeile 17 ein. Erst dieser Eintrag sagt dem Finanzamt, dass es die Fünftelregelung prüfen soll. Wer über ELSTER die vorausgefüllte Steuererklärung nutzt, sollte kontrollieren, ob der Wert dort tatsächlich übernommen wurde.
3) Kosten der Abfindung getrennt angeben
Kosten, die direkt mit der Abfindung zusammenhängen, sind Werbungskosten nach § 9 EStG. Sie gehören in den Block für Sonderfälle und dürfen nicht zusätzlich bei den allgemeinen Werbungskosten stehen.
4) Lohnersatzleistungen nicht vergessen
Arbeitslosengeld oder Transferkurzarbeitergeld meldet die auszahlende Stelle elektronisch. Gib es trotzdem an und gleiche die Zahlen ab. Fehlt es, rechnet das Finanzamt es meist später nach, dann mit Nachzahlung.
5) Nachweis beifügen
Lade den Aufhebungsvertrag oder Vergleich als Beleg hoch oder halte ihn bereit, falls das Finanzamt nachfragt. Er zeigt, dass die Zahlung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geflossen ist.
Zwei Rechenbeispiele: So viel kommt zurück
Beide Beispiele sind mit dem Steuerrechner von Team Abfindung gerechnet: Tarif 2026 nach § 32a EStG, ledig, ohne Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Das zu versteuernde Einkommen ist vereinfacht aus dem Bruttolohn abgeleitet (Pauschbeträge, Vorsorgeaufwendungen pauschal 20 %). Die Spalte "volle Besteuerung" bildet den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers nur näherungsweise ab. Der tatsächliche Abzug auf den sonstigen Bezug kann abweichen.
Beispiel 1: 40.000 € Abfindung bei 60.000 € Jahresbrutto
Die Abfindung wird 2026 ausgezahlt, das Gehalt läuft das ganze Jahr. Die Erklärung für 2026 gibst Du 2027 ab.
| Position | Ohne Abfindung | Volle Besteuerung (≈ Lohnsteuerabzug) | Mit Fünftelregelung |
|---|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 46.734 € | 86.734 € | 86.734 € |
| Einkommensteuer | 9.419 € | 25.292 € | 23.569 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € | 588,10 € | 383,06 € |
| Steuer auf die Abfindung | entfällt | 16.461,10 € | 14.533,06 € |
Die Differenz von rund 1.928 € (1.723 € Einkommensteuer plus 205,04 € Soli) bekommst Du nur über die Steuererklärung 2026 zurück.
Beispiel 2: Ausscheiden zum 30.06., gleiche Abfindung
Das Arbeitsverhältnis endet zum 30.06.2026, bis dahin fließen 30.000 € Lohn, dazu kommen 40.000 € Abfindung. Zusammen sind das 70.000 € und damit mehr als die 60.000 €, die Du bei Weiterarbeit verdient hättest. Die für die Fünftelregelung nötige Zusammenballung ist also gegeben.
| Position | Ohne Abfindung | Volle Besteuerung (≈ Lohnsteuerabzug) | Mit Fünftelregelung |
|---|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 22.734 € | 62.734 € | 62.734 € |
| Einkommensteuer | 2.259 € | 15.300 € | 13.089 € |
| Solidaritätszuschlag | 0 € | 0 € | 0 € |
| Steuer auf die Abfindung | entfällt | 13.041 € | 10.830 € |
Hier sind es rund 2.211 €. Je niedriger Dein übriges Einkommen im Abfindungsjahr, desto stärker wirkt die Fünftelregelung. Oft kommt noch eine Erstattung aus dem laufenden Lohn dazu, weil die monatliche Lohnsteuer so berechnet wird, als würdest Du das ganze Jahr verdienen. Beziehst Du ab Juli Arbeitslosengeld, erhöht der Progressionsvorbehalt den Steuersatz wieder. Das haben wir hier bewusst nicht eingerechnet.
Netto-Tabellen für andere Beträge findest Du unter Abfindung 50.000 Euro.
Wie sieht die Rechnung mit Deinen Zahlen aus? Berechne Deine Abfindung brutto und netto mit sichtbarem Rechenweg.
Erstattung oder Nachzahlung: wovon es abhängt
Im einfachen Fall, ein Arbeitgeber, Steuerklasse I, keine weiteren Einkünfte, führt die Erklärung zu einer Erstattung. In diesen Konstellationen kann es aber auch eine Nachzahlung werden:
- Arbeitslosengeld nach dem Ausscheiden: Es wird steuerlich mitgezählt, wenn der Steuersatz bestimmt wird. Das trifft auch die Abfindung.
- Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor: Der Lohnsteuerabzug passt hier selten exakt zur gemeinsamen Jahressteuer.
- Jobwechsel im selben Jahr: Kannte der Arbeitgeber den Lohn aus Deinem früheren Job nicht, war die Lohnsteuer auf die Abfindung zu niedrig.
- Keine Zusammenballung: Lehnt das Finanzamt die Fünftelregelung ab, bleibt es bei der vollen Besteuerung, und weitere Faktoren können dann zu einer Nachzahlung führen.
Eine Abfindung kann im Jahr der Auszahlung auch Deinen Weg in den Ruhestand berühren, etwa wenn Du sie zum Ausgleich von Rentenabschlägen nutzen willst. Solche Gestaltungen gehören vorher mit einem Steuerberater durchgerechnet.
Wenn das Finanzamt die Fünftelregelung verweigert
Prüfe den Bescheid sofort, wenn er da ist. In den Erläuterungen steht, ob die Abfindung ermäßigt besteuert wurde. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung:
| Grund | Was dahinter steckt |
|---|---|
| Keine Zusammenballung | Abfindung und übrige Einkünfte des Jahres liegen nicht über dem, was Du ohne den Jobverlust verdient hättest (§ 34 EStG, ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs). |
| Zahlung in zwei Jahren | Die Abfindung floss in Raten über den Jahreswechsel. Unschädlich ist nach dem BMF-Schreiben vom 04.03.2016 (Rz. 8) aus Vereinfachungsgründen eine geringfügige Teilzahlung von höchstens 10 % der Hauptleistung. |
| Keine Entschädigung | Das Finanzamt sieht in der Zahlung nachgezahlten Lohn statt einer Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. |
| Kein Nachweis | Nummer 10 war leer und der Vertrag lag nicht bei. |
Gegen den Bescheid hast Du einen Monat Zeit für den Einspruch (§ 355 AO). Ein Bescheid, der per Post kommt, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO); ein Bescheid, der Dir über ELSTER zum Abruf bereitgestellt wird, ebenfalls am vierten Tag nach der Bereitstellung (§ 122a Abs. 4 AO). Der Einspruch ist schriftlich oder über ELSTER möglich und kostet keine Gebühr. Fehlt nur ein Beleg, reicht oft, ihn nachzureichen. Geht es um die Zusammenballung oder die Frage, ob überhaupt eine Entschädigung vorliegt, solltest Du einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einbinden.
Was Du schon vor der Unterschrift steuern kannst
Viele Probleme in der Steuererklärung entstehen Monate vorher, im Aufhebungsvertrag oder im Vergleich. Drei Punkte entscheiden mit, ob die Erklärung später glatt läuft:
- Eine Zahlung, ein Jahr. Vereinbare die Abfindung möglichst als Einmalzahlung. Raten über den Jahreswechsel gefährden die Zusammenballung.
- Den Auszahlungszeitpunkt bewusst wählen. Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Geld auf Deinem Konto ist. Ein Jahr mit niedrigerem Einkommen kann die Steuer senken.
- Klar benennen. Der Vertrag sollte die Zahlung als Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ausweisen und getrennt von Lohn, Bonus und Urlaubsabgeltung regeln.
Wie die Abfindungsklausel im Vertrag aussehen sollte, liest Du unter Aufhebungsvertrag und Abfindung. Bei einem Aufhebungsvertrag drohen außerdem Folgen beim Arbeitslosengeld, mehr dazu unter Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wie Du die Höhe selbst nach oben bewegst, zeigen Abfindung: Höhe und Abfindung verhandeln. Im Sozialplan sind Betrag und Zeitpunkt oft vorgegeben, siehe Sozialplan-Abfindung.
Liegt Dir schon ein Angebot vor? Lass Deinen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen.
Wie können wir Dir helfen?
Die Steuererklärung kann nur ermäßigen, was vorher verhandelt wurde. Bevor es ums Eintragen geht, geht es deshalb um die Abfindung selbst: Ist das Angebot angemessen, stimmen Auszahlungszeitpunkt und Formulierungen, und was ist mit einer Kündigungsschutzklage realistisch drin? Genau das schauen wir uns gemeinsam mit spezialisierten Anwälten für Arbeitsrecht an. Für die Steuererklärung selbst ist ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Dein Ansprechpartner.
Wir tragen das Risiko: rein erfolgsbasiert, ohne Vorschuss. Starte mit einer ersten Einschätzung über unseren Abfindungsrechner, es dauert nur 2 Minuten.
Häufig gestellte Fragen
Ja, und seit 2025 lohnt es sich fast immer. Dein Arbeitgeber darf die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigen und behält deshalb zunächst die volle Lohnsteuer ein. Die Ermäßigung nach § 34 EStG bekommst Du nur, wenn Du für das Jahr der Auszahlung eine Einkommensteuererklärung abgibst. Die Abfindung steht auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 10 und gehört in der Anlage N 2025 in Zeile 17. Gibst Du keine Erklärung ab, bleibt die zu viel gezahlte Steuer beim Finanzamt.
In der Anlage N. Der Bruttoarbeitslohn aus Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung, in dem die Abfindung enthalten ist, kommt in Zeile 5. Den Betrag aus Nummer 10 trägst Du zusätzlich in Zeile 17 ein ("Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen (z. B. Abfindungen)"). Die Zeilennummern gelten für die Anlage N 2025 und können sich in späteren Jahren verschieben, orientiere Dich deshalb an der Feldbezeichnung.
Das hängt von Deinem übrigen Einkommen ab. Vereinfacht gerechnet für 2026, ledig und ohne Kirchensteuer: Bei 40.000 € Abfindung und 60.000 € Jahresbrutto sind es rund 1.928 €, bei 30.000 € Lohn wegen Ausscheidens zum 30.06. rund 2.211 €. Arbeitslosengeld, weitere Einkünfte oder Werbungskosten verändern das Ergebnis. Eine Prognose für Deinen Fall gibt Dir der Brutto-Netto-Abfindungsrechner, verbindlich ist nur der Steuerbescheid.
Allein wegen der Abfindung nicht mehr. Seit der Gesetzesänderung erfasst § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG den Fall nicht mehr. Pflicht wird die Erklärung aber, wenn ein anderer Grund vorliegt, zum Beispiel mehr als 410 € Arbeitslosengeld oder Transferkurzarbeitergeld (Progressionsvorbehalt), Steuerklasse V oder VI, Steuerklasse IV mit Faktor oder Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig.
Bei Pflicht ohne Beratung bis zum 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO). Für 2026 fällt das auf einen Samstag, deshalb gilt der 02.08.2027. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein läuft die Frist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres, für 2026 also bis 29.02.2028. Gibst Du freiwillig ab, hast Du vier Jahre Zeit, für 2026 bis zum 31.12.2030.
Dann hat Dein Arbeitgeber sie nur im Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 gemeldet. Bitte ihn zuerst um eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung. Klappt das nicht, trägst Du den Betrag selbst in Zeile 17 der Anlage N ein und weist ihn mit dem Aufhebungsvertrag, dem gerichtlichen Vergleich oder der Abrechnung nach. Ohne Beleg erkennt das Finanzamt die Entschädigung in der Regel nicht an.
Ja. Typische Gründe sind Arbeitslosengeld, das über den Progressionsvorbehalt Deinen Steuersatz erhöht, die Steuerklassen V, VI oder IV mit Faktor und eine Abfindung, bei der der Arbeitgeber den Lohn aus früheren Jobs des Jahres nicht kannte. Plane deshalb nicht fest mit einer Erstattung, bevor Du alle Einkünfte des Jahres zusammengerechnet hast.
Kosten, die direkt mit der Abfindung zusammenhängen, etwa für die anwaltliche Vertretung in den Verhandlungen, sind Werbungskosten. Sie gehören in der Anlage N nicht zu den normalen Werbungskosten, sondern in den Block "Werbungskosten in Sonderfällen" (in der Anlage N 2025 ab Zeile 78) unter "Werbungskosten zu Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen". Ob und wie viel absetzbar ist, klärt im Einzelfall ein Steuerberater.
Lies zuerst die Erläuterungen im Bescheid. Häufige Gründe sind eine fehlende Zusammenballung, eine Auszahlung in Raten über zwei Jahre oder ein fehlender Nachweis. Gegen den Bescheid kannst Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen (§ 355 AO). Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Lass Dich dabei von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen.
Brauchst Du rechtliche Unterstützung?
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Deinen Fall, unverbindlich und schnell.
Verwandte Themen
Abfindung versteuern
Der Überblick: Wie eine Abfindung 2026 grundsätzlich besteuert wird
Fünftelregelung
Die Rechenlogik und die Voraussetzungen der Steuerermäßigung
Abfindungsrechner Brutto-Netto
Was nach der Steuererklärung von Deiner Abfindung übrig bleibt
Abfindung und Arbeitslosengeld
Ruhenszeit, Sperrzeit und warum ALG I Deine Steuererklärung beeinflusst
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Welche Formulierungen im Vertrag später beim Finanzamt zählen
Abfindung 50.000 Euro
Netto-Tabellen für eine konkrete Abfindungshöhe
Transfergesellschaft
Transferkurzarbeitergeld, Abfindung und die Folgen für die Steuer