Abfindungs-Index 2026-Q3
Der Abfindungs-Index ist eine quartalsweise veröffentlichte Sammlung von Zahlen rund um Abfindungen in Deutschland, jede mit Quelle und Stand. Aus der amtlichen Statistik: 83,2 Prozent aller erledigten Kündigungsverfahren vor den Arbeitsgerichten enden mit einem gerichtlichen Vergleich, nur 3,6 Prozent mit einem streitigen Urteil, und ein Verfahren dauert im Schnitt 2,7 Monate. Aus der Forschung: Bei rund 24 Prozent der Arbeitgeberkündigungen wurde überhaupt eine Abfindung gezahlt, im Mittel rund 41.000 Euro. Aus dem Gesetz: § 1a KSchG nennt 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr, § 10 KSchG deckelt eine gerichtlich zugesprochene Abfindung bei 12, 15 oder 18 Monatsverdiensten. Eigene Mandatszahlen veröffentlichen wir erst ab 20 Fällen je Segment. In dieser Ausgabe ist keine Zelle so weit, deshalb steht dort "zu wenige Fälle" statt einer Zahl.
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: September 2026
Inhaltsverzeichnis
Methodik
Der Abfindungs-Index hat zwei Quellen, und jede Zeile sagt Dir, aus welcher sie stammt. Die erste sind unsere eigenen abgeschlossenen Mandate. Wir werten sie nur aus, wenn die Mandantin oder der Mandant im Einzelfall ausdrücklich eingewilligt hat, und wir veröffentlichen eine Zelle erst ab 20 Fällen. Darunter steht dort "zu wenige Fälle" statt einer Zahl. Das ist aktuell in jeder Zelle so: 2026 haben wir bis zum Stichtag dieser Ausgabe 11 Mandate abgeschlossen, und für nur einen Teil davon liegen eingewilligte, realisierte Abschlusszahlen vor. Elf Fälle ergeben keinen belastbaren Median, deshalb steht hier keiner. Die zweite Quelle sind öffentliche Statistiken und das Gesetz. Diese Werte stehen in einer eigenen Tabelle, jede Zeile mit Quelle, Link und Stand. Wir rechnen die beiden Quellen nicht zusammen, wir schätzen nichts, und wir füllen keine Lücken mit Modellwerten. Der Index erscheint quartalsweise. Alle Faktoren sind Vielfache eines Bruttomonatsgehalts. Eine Aussage über den Ausgang eines einzelnen Falls lässt sich daraus nicht ableiten.
Ausgabe 2026-Q3, veröffentlicht am 16. September 2026. Nächste Ausgabe: 2026-Q4. Abgeschlossene eigene Mandate 2026 bis Stichtag: 11. Veröffentlichungsschwelle je Zelle: 20 Fälle.
Eigene Mandate
Diese Tabelle zeigt unsere eigenen abgeschlossenen Mandate, ausgewertet nur mit ausdrücklicher Einwilligung im Einzelfall. Keine Zelle erreicht in dieser Ausgabe die Schwelle von 20 Fällen, deshalb steht überall "zu wenige Fälle". Wir tragen hier keine Schätzwerte ein.
| Betriebszugehörigkeit | Betriebsgröße | Fälle (n) | Median | 25. bis 75. Perzentil |
|---|---|---|---|---|
| bis 2 Jahre | Kleinbetrieb (bis 10 Beschäftigte) | 0 | zu wenige Fälle | – |
| bis 2 Jahre | Betrieb über 10 Beschäftigte | 0 | zu wenige Fälle | – |
| 3 bis 5 Jahre | Kleinbetrieb (bis 10 Beschäftigte) | 0 | zu wenige Fälle | – |
| 3 bis 5 Jahre | Betrieb über 10 Beschäftigte | 0 | zu wenige Fälle | – |
| 6 bis 10 Jahre | Kleinbetrieb (bis 10 Beschäftigte) | 0 | zu wenige Fälle | – |
| 6 bis 10 Jahre | Betrieb über 10 Beschäftigte | 0 | zu wenige Fälle | – |
| ab 11 Jahre | Kleinbetrieb (bis 10 Beschäftigte) | 0 | zu wenige Fälle | – |
| ab 11 Jahre | Betrieb über 10 Beschäftigte | 0 | zu wenige Fälle | – |
Öffentliche Referenzwerte
Diese Werte stammen nicht von uns. Sie kommen aus der amtlichen Statistik, aus einer veröffentlichten Studie und aus dem Kündigungsschutzgesetz. Jede Zeile nennt ihre Quelle, ihren Bezug und ihren Stand, damit Du sie nachprüfen kannst.
| Kennzahl | Wert | Bezug | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Kündigungsverfahren, die mit einem gerichtlichen Vergleich enden | 83,2 % | 168.791 von 202.933 erledigten Verfahren mit Gegenstand Kündigung, Arbeitsgerichte erste Instanz, Deutschland | Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2025, Tabelle 24281-06 | Berichtsjahr 2025, veröffentlicht 07.08.2026 |
| Kündigungsverfahren, die durch streitiges Urteil enden | 3,6 % | 7.320 von 202.933 erledigten Verfahren mit Gegenstand Kündigung, Arbeitsgerichte erste Instanz, Deutschland | Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2025, Tabelle 24281-06 | Berichtsjahr 2025, veröffentlicht 07.08.2026 |
| Kündigungsverfahren, die durch Klagerücknahme enden | 6,6 % | 13.405 von 202.933 erledigten Verfahren mit Gegenstand Kündigung, Arbeitsgerichte erste Instanz, Deutschland | Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2025, Tabelle 24281-06 | Berichtsjahr 2025, veröffentlicht 07.08.2026 |
| Durchschnittliche Dauer eines Kündigungsverfahrens, erste Instanz | 2,7 Monate | Alle erledigten Urteilsverfahren mit Gegenstand Kündigung; 73,0 % sind innerhalb von 3 Monaten erledigt | Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2025, Tabelle 24281-18 | Berichtsjahr 2025, veröffentlicht 07.08.2026 |
| Dauer, wenn es bis zum streitigen Urteil geht | 7,5 Monate | Die 7.320 durch streitiges Urteil erledigten Kündigungsverfahren | Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2025, Tabelle 24281-18 | Berichtsjahr 2025, veröffentlicht 07.08.2026 |
| Arbeitgeberkündigungen, bei denen überhaupt eine Abfindung gezahlt wurde | rund 24 % | SOEP-Jahrgänge 2010 bis 2024, Auswertung der Arbeitgeberkündigungen | Ernesto Klengel und Toralf Pusch, Einkommensgrenze und Kündigungsschutz. Eine arbeitsrechtliche und ökonomische Bewertung, WSI Policy Brief Nr. 102, HSI und WSI der Hans-Böckler-Stiftung | WSI Policy Brief Nr. 102, September 2026 |
| Durchschnittliche Abfindungshöhe, wenn gezahlt wurde | rund 41.000 € bzw. 9,3 Bruttomonatsgehälter | Mittelwert über die SOEP-Jahrgänge 2010 bis 2024 | Ernesto Klengel und Toralf Pusch, Einkommensgrenze und Kündigungsschutz. Eine arbeitsrechtliche und ökonomische Bewertung, WSI Policy Brief Nr. 102, HSI und WSI der Hans-Böckler-Stiftung | WSI Policy Brief Nr. 102, September 2026 |
| Gesetzliche Regelabfindung nach § 1a KSchG | 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr | Gilt nur bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Hinweis im Kündigungsschreiben, wenn die Klagefrist verstreicht | § 1a Kündigungsschutzgesetz | geltende Fassung |
| Höchstbetrag, den ein Gericht nach § 9 KSchG zusprechen kann | 12, 15 oder 18 Monatsverdienste | 12 als Regel; 15 ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit; 18 ab dem vollendeten 55. Lebensjahr und 20 Jahren | § 10 Kündigungsschutzgesetz | geltende Fassung |
Was der Index nicht sagt
Der Index beschreibt Verteilungen, keine Einzelfälle. Aus einer Vergleichsquote von 83,2 Prozent folgt nicht, dass ein bestimmtes Verfahren mit einem Vergleich endet, und aus einem Durchschnittsbetrag folgt kein Anspruch. Was in einem konkreten Fall verhandelbar ist, hängt unter anderem von der Wirksamkeit der Kündigung, der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt, einem etwaigen Sonderkündigungsschutz und der Lage des Arbeitgebers ab. Wir mischen die beiden Quellen nicht, wir rechnen keine fehlenden Werte hoch, und wir veröffentlichen eine eigene Zahl erst, wenn genug Fälle dahinterstehen.
Du darfst die Tabellen zitieren. Bitte nenne dabei die Ausgabe (2026-Q3) und die in der jeweiligen Zeile angegebene Primärquelle, nicht nur diese Seite.
Häufig gestellte Fragen
Weil wir eine Zelle erst ab 20 Fällen veröffentlichen. Team Abfindung hat 2026 11 Mandate abgeschlossen, und für nur einen Teil davon liegen eingewilligte, realisierte Abschlusszahlen vor. Aus so wenigen Fällen einen Median zu bilden, würde eine Genauigkeit vortäuschen, die die Daten nicht haben.
Aus dem Statistischen Bericht Arbeitsgerichte des Statistischen Bundesamts, aus einer Auswertung des Sozio-oekonomischen Panels durch das Hugo Sinzheimer Institut und das WSI der Hans-Böckler-Stiftung sowie aus dem Kündigungsschutzgesetz selbst. Jede Zeile der Tabelle nennt ihre Quelle, den Link und den Stand.
Quartalsweise. Diese Ausgabe ist 2026-Q3, die nächste erscheint 2026-Q4. Ältere Ausgaben werden nicht überschrieben, sondern ergänzt.
Nein. Der Index beschreibt, was in Statistiken und Gesetzen steht, nicht was in Deinem Fall passiert. Die Höhe einer Abfindung hängt unter anderem von der Wirksamkeit der Kündigung, Deiner Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt, einem etwaigen Sonderkündigungsschutz und der Verhandlungssituation ab.
Das Kündigungsschutzgesetz nennt in § 1a einen Betrag von 0,5 Monatsverdiensten je Beschäftigungsjahr. Er gilt nur in einem engen Fall: betriebsbedingte Kündigung, ein entsprechender Hinweis im Kündigungsschreiben und Verstreichenlassen der Klagefrist. Außerhalb dieses Falls ist die Zahl eine Orientierung, kein Anspruch.
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