Was ist die Fünftelregelung?

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026

Fünftelregelung: Definition

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Steuer auf die Abfindung: Die Einmalzahlung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was die Progression senkt. Seit 2025 wendet sie das Finanzamt in der Veranlagung von Amts wegen an, nicht mehr der Arbeitgeber im Lohnabzug.

Weil eine Abfindung als „außerordentliche Einkünfte“ (§ 34 Abs. 2 i. V. m. § 24 Nr. 1 EStG) auf einen Schlag zufließt, würde sie den Steuersatz in diesem Jahr stark nach oben treiben. Die Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) mildert das: Das Finanzamt ermittelt die Einkommensteuer auf Dein übriges zu versteuerndes Einkommen zuzüglich eines Fünftels der Abfindung, zieht davon die Steuer auf das übrige Einkommen ohne Abfindung ab und multipliziert diese Differenz mit fünf. So wird nur die auf ein Fünftel entfallende Progression angesetzt — der Vorteil ist umso größer, je niedriger Dein übriges Jahreseinkommen ist.

Voraussetzung ist die „Zusammenballung“: Die Abfindung muss grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließen und die bis zum Jahresende ohnehin wegfallenden Einkünfte übersteigen, sonst entfällt die Begünstigung. Seit dem 1. Januar 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug an (Wachstumschancengesetz) — den Vorteil bekommst Du weiterhin, das Finanzamt setzt ihn bei der Veranlagung von Amts wegen an, sobald Deine Einkommensteuererklärung vorliegt. Sozialabgaben fallen auf die Abfindung ohnehin nicht an, weil sie kein Arbeitsentgelt ist.

Beispiel: Fünftelregelung in Zahlen

Beispiel: 60.000 € Abfindung, sonst zu versteuerndes Einkommen 40.000 €. Das Finanzamt berechnet die Steuer auf 52.000 € (40.000 € übriges zvE + 12.000 € = ein Fünftel der Abfindung), zieht davon die Steuer auf die 40.000 € ohne Abfindung ab und nimmt die Differenz mal fünf — je nach Fall bleiben so mehrere Tausend Euro mehr netto als bei voller Besteuerung.

Was heißt das für Deine Abfindung?

Die Fünftelregelung entscheidet über Deine Netto-Abfindung mit. Ein hohes zu versteuerndes Einkommen im selben Jahr (Gehalt bis zum Ausscheiden, Urlaubsabgeltung, Boni) schmälert den Vorteil — teils lässt sich der Zufluss ins Folgejahr steuern. Rechne die Abfindung immer netto, nicht brutto: Was am Ende ankommt, zählt.

Ausführlich im Ratgeber: Fünftelregelung: Abfindung ermäßigt versteuern.

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Häufig gestellte Fragen

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Steuer auf die Abfindung: Die Einmalzahlung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was die Progression senkt. Seit 2025 wendet sie das Finanzamt in der Veranlagung von Amts wegen an, nicht mehr der Arbeitgeber im Lohnabzug.

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