Was kostet eine Kündigungsschutzklage? Kosten & Streitwert

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: September 2026

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Angst vor den Kosten hält viele davon ab, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Dabei sind die Kosten gut kalkulierbar, und im Arbeitsrecht gelten einige Sonderregeln, die man kennen sollte. Grob setzt sich der finanzielle Aufwand aus drei Bausteinen zusammen:

  • Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, und
  • Auslagen wie Porto, Kopien oder Fahrtkosten.

Alle drei hängen an einer einzigen Größe: dem Streitwert. Und im Arbeitsrecht gibt es eine Besonderheit, die alles andere überlagert: In der ersten Instanz zahlt jede Seite ihren eigenen Anwalt selbst, unabhängig vom Ausgang. Der Reihe nach.

Der Streitwert: die Grundlage aller Kosten

Der Streitwert ist der rechnerische Wert, um den gestritten wird, und er bestimmt sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtsgebühren. Bei einer Kündigungsschutzklage setzt das Gericht für den Kündigungsschutzantrag regelmäßig den Vierteljahresverdienst an, also drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG). Das gilt weitgehend unabhängig davon, wie lange Du schon im Betrieb bist.

Ein Beispiel: Bei 4.000 € brutto im Monat beträgt der Streitwert 12.000 €. Werden zusätzliche Anträge gestellt, etwa auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder auf Weiterbeschäftigung, erhöht sich der Streitwert entsprechend, und mit ihm die Gebühren.

Anwaltskosten nach dem RVG

Die Anwaltsvergütung richtet sich nach dem RVG und steigt gestaffelt mit dem Streitwert. Sie setzt sich in einem typischen Kündigungsschutzverfahren aus mehreren Gebühren zusammen:

  • Verfahrensgebühr für das Betreiben des Verfahrens,
  • Terminsgebühr für die Wahrnehmung der Gerichtstermine,
  • Einigungsgebühr, wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet,
  • eine Auslagenpauschale sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

Als grobe Orientierung: Bei einem Streitwert von rund 12.000 € liegen die Anwaltskosten je nach Verfahrensverlauf ungefähr im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich pro Instanz. Ein Vergleich erhöht die Summe um die Einigungsgebühr, kann aber die Gerichtskosten sparen. Das sind Orientierungswerte; die genaue Höhe ergibt sich aus der RVG-Tabelle und dem konkreten Ablauf. Eine seriöse Kostenschätzung nennt Dir der Anwalt vorab.

Gerichtskosten: Urteil oder Vergleich?

Hier liegt eine gute Nachricht. Ob und in welcher Höhe Gerichtskosten anfallen, hängt davon ab, wie das Verfahren endet:

  • Vergleich (der Regelfall): Einigen sich beide Seiten, ermäßigen sich die Gerichtsgebühren in der Regel auf null. Für die Beendigung durch Vergleich fallen also üblicherweise keine Gerichtskosten an.
  • Streitiges Urteil: Entscheidet das Gericht durch Urteil, richten sich die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert. Sie trägt die unterlegene Partei.

Da die meisten Kündigungsschutzverfahren bereits im Gütetermin mit einem Vergleich enden, spielt der Posten Gerichtskosten in der Praxis oft eine kleinere Rolle, als viele befürchten. Wie ein solcher Vergleich zustande kommt, liest Du unter Kündigungsschutzklage und Abfindung verhandeln.

Die § 12a-Regel: In der ersten Instanz zahlt jeder seinen Anwalt selbst

Das ist die wichtigste und überraschendste Regel im Arbeitsgerichtsverfahren. Anders als sonst vor Gericht gilt hier: In der ersten Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, und zwar unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG).

Konkret heißt das: Selbst wenn Du den Prozess vollständig gewinnst, bekommst Du Deine Anwaltskosten nicht vom Arbeitgeber zurück. Und umgekehrt musst Du bei einer Niederlage nicht die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Jede Seite trägt ihren eigenen Anwalt. Diese Regel gilt nur für die erste Instanz; in der Berufung greifen die allgemeinen Erstattungsregeln.

In der Praxis ist das ein zweischneidiges Schwert: Es begrenzt Dein Risiko, weil Du im Fall der Niederlage nicht die gegnerischen Anwaltskosten fürchten musst. Zugleich bedeutet es, dass Du Deine eigenen Kosten einkalkulieren musst. Genau deshalb wird die Kostenfrage oft direkt in die Vergleichsverhandlung einbezogen, etwa über eine entsprechend bemessene Abfindung.

Wichtiger als jede Kostenfrage: die 3-Wochen-Frist

Bevor Du über Kosten nachdenkst, denk an die Zeit. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Ist sie verstrichen, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre. Dann stellt sich die Kostenfrage gar nicht mehr.

Berechne Deine konkrete Frist auf den Tag genau: Frist-Rechner — wie viele Tage bleiben Dir noch?

So sicherst Du das Kostenrisiko ab

Niemand muss aus Angst vor den Kosten auf sein gutes Recht verzichten. Es gibt drei bewährte Wege, das Kostenrisiko aufzufangen:

1) Rechtsschutzversicherung

Hast Du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung und ist die vertragliche Wartezeit abgelaufen, übernimmt sie in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten, häufig abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Ein Blick in die Police vor der Klage lohnt sich immer. Wichtig: Der Versicherungsfall tritt regelmäßig mit dem Zugang der Kündigung ein, ein danach abgeschlossener Vertrag hilft für diesen Fall nicht mehr.

2) Prozesskostenhilfe

Reicht das Einkommen nicht aus, um die Prozessführung zu bezahlen, kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Sie übernimmt je nach wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten ganz oder in Raten, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist. Den Antrag stellst Du beim Arbeitsgericht.

3) Prozessfinanzierung über Team Abfindung

Der dritte Weg ist unsere Prozessfinanzierung. Du gehst mit null Euro in Vorleistung, wir tragen das Kostenrisiko und arbeiten rein erfolgsbasiert. Nur wenn Du am Ende tatsächlich eine Abfindung erhältst, behalten wir einen vereinbarten Anteil davon. Bleibt das Verfahren ohne Ergebnis, zahlst Du nichts. Damit wird die Kostenfrage für Dich vom Hindernis zur Nebensache.

Was Du jetzt tun solltest

  1. Zugangsdatum der Kündigung notieren. Ab diesem Tag läuft die 3-Wochen-Frist. Sie hat Vorrang vor allem anderen.
  2. Streitwert grob schätzen. Drei Bruttomonatsgehälter geben Dir die Größenordnung für die Kosten.
  3. Rechtsschutzversicherung prüfen. Sieh in Deiner Police nach, ob Arbeitsrechtsschutz besteht und die Wartezeit abgelaufen ist.
  4. Finanzierung klären. Ohne Versicherung und mit knapper Kasse: Prozesskostenhilfe oder Prozessfinanzierung prüfen, bevor die Frist läuft.
  5. Ersteinschätzung holen. Der Abfindungsrechner zeigt Dir in 2 Minuten, welche Größenordnung an Abfindung realistisch ist — die Bezugsgröße, an der sich der Aufwand messen lässt.

Wie können wir Dir helfen?

Die Kosten sind der häufigste Grund, warum Menschen eine angreifbare Kündigung einfach hinnehmen, und damit oft eine Abfindung liegen lassen, die ihnen im Vergleich zugestanden hätte. Genau dieses Hindernis räumen wir aus dem Weg. Wir prüfen Deinen Fall gemeinsam mit spezialisierten Anwälten für Arbeitsrecht, erheben fristwahrend Klage und verhandeln für Dich.

Wir tragen das Risiko: rein erfolgsbasiert, ohne Vorschuss. Wir finanzieren das Verfahren, und nur wenn Du am Ende tatsächlich eine Abfindung erhältst, behalten wir einen vereinbarten Anteil davon. So musst Du zwischen Deinem Recht und Deinem Kontostand nicht wählen. Starte mit einer ersten Einschätzung über unseren Abfindungsrechner, es dauert nur 2 Minuten. Und denk an die 3-Wochen-Frist: Sie läuft ab dem Tag des Zugangs der Kündigung.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt am Streitwert, der regelmäßig drei Bruttomonatsgehältern entspricht. Die Anwaltskosten nach dem RVG bewegen sich dadurch je nach Gehalt und Verfahrensverlauf grob im Bereich von rund 1.000 bis über 3.000 € pro Instanz. Gerichtskosten kommen nur bei einem streitigen Urteil hinzu. Es sind Orientierungswerte, die genaue Höhe richtet sich nach der RVG-Tabelle und danach, ob ein Vergleich geschlossen wird.

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