Kündigungsschutzklage-Frist: Wie viele Tage bleiben Dir noch?
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Juli 2026
Inhaltsverzeichnis
Frist-Rechner: Wann läuft Deine 3-Wochen-Frist ab?
Kurz: Du hast 3 Wochen ab Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Gib den Tag ein, an dem die Kündigung bei Dir angekommen ist (Briefkasten/Übergabe — nicht das Datum auf dem Schreiben):
Automatisiert berechnete Frist (ohne bundeslandspezifische Feiertage); ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel gilt: früher klagen.
Wann beginnt die Frist? Der Zugang entscheidet
Die Frist beginnt nicht mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben und nicht mit dem Tag, an dem Du den Brief liest — sondern mit dem Zugang: dem Moment, in dem die Kündigung so in Deinen Machtbereich gelangt, dass Du unter gewöhnlichen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kannst. Praktisch heißt das: Einwurf in den Briefkasten (zu üblicher Postzeit) oder persönliche Übergabe. Ein Einwurf am späten Abend gilt regelmäßig erst am Folgetag als zugegangen.
Mündliche Kündigungen, E-Mail oder WhatsApp setzen keine Frist in Gang — sie sind mangels Schriftform unwirksam (§ 623 BGB).
Wann endet sie genau?
Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der dem Zugangstag drei Wochen später dem Namen nach entspricht (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB): Zugang am Dienstag → Fristende am Dienstag drei Wochen später, 24:00 Uhr. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 222 Abs. 2 ZPO). Entscheidend ist der Eingang bei Gericht — nicht der Poststempel.
Frist verpasst — ist alles verloren?
Meist ja: Nach § 7 KSchG gilt die Kündigung dann als von Anfang an wirksam. Die seltene Ausnahme ist die nachträgliche Zulassung (§ 5 KSchG): Wer trotz aller zumutbaren Sorgfalt an der rechtzeitigen Klage gehindert war (z. B. schwere Erkrankung), kann sie binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Details und Ablauf der Klage: Kündigungsschutzklage — der Überblick. Und weil die Frist faktisch die Verfallsfrist Deiner Abfindung ist: Berechne parallel Deinen Richtwert im Abfindungsrechner.
Häufig gestellte Fragen
3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 Satz 1 KSchG). Entscheidend ist der Eingang der Klage beim Arbeitsgericht innerhalb dieser Frist — nicht das Absendedatum. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO).
Mit dem Zugang: dem Zeitpunkt, in dem die schriftliche Kündigung so in Deinen Machtbereich gelangt, dass Du sie unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis nehmen kannst — typischerweise der Einwurf in den Briefkasten oder die persönliche Übergabe. Das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben steht, ist unerheblich; ebenso, wann Du den Brief tatsächlich öffnest.
Die Kündigung gilt dann als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG) — selbst wenn sie fehlerhaft war. Einzige Ausnahme: die nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG, wenn Du trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert warst (z. B. schwere Erkrankung) und die Klage binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholst. Urlaub oder Unkenntnis der Frist genügen nicht.
Ja. Auch gegen eine außerordentliche (fristlose) Kündigung muss die Klage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang erhoben werden (§§ 4, 13 KSchG). Bei mündlichen Kündigungen läuft dagegen keine Frist — sie sind mangels Schriftform (§ 623 BGB) ohnehin unwirksam.
Nein. Ein Schreiben an den Arbeitgeber („Ich widerspreche der Kündigung") hat auf die Klagefrist keinerlei Wirkung. Nur die rechtzeitig beim Arbeitsgericht eingegangene Kündigungsschutzklage wahrt Deine Rechte — und damit die Verhandlungsposition für eine Abfindung.
Die meisten Abfindungen entstehen im Vergleich während des Kündigungsschutzprozesses — oder unter dem Druck, dass Du klagen könntest. Mit Ablauf der 3-Wochen-Frist verliert der Arbeitgeber jedes Prozessrisiko und damit jeden Grund zu zahlen. Die Frist ist also faktisch die Verfallsfrist Deiner Abfindung.
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