Abfindung bei Webasto – Stellenabbau 2025/2026

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: September 2026

Stellenabbau bei Webasto: aktuelle Lage

Der Automobilzulieferer Webasto mit Hauptsitz in Stockdorf bei München trägt die Last des Umbruchs in der Autoindustrie. Im April 2025 kündigte das Unternehmen den Abbau von rund 650 Stellen in Deutschland bis Ende 2025 an (Nordkurier; S&P Global).

Im Oktober 2025 einigten sich Unternehmensleitung und Betriebsrat auf rund 300 weitere Stellen – Schwerpunkt Verwaltung und Führungspositionen an den Standorten Stockdorf und Gilching (Springer Professional). Stand: September 2026.

Team Abfindung ist ein unabhängiger Anbieter und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu Webasto (Webasto SE). Wir vertreten ausschließlich die Interessen betroffener Beschäftigter.

Die Zahlen im Überblick

  • Rund 650 Stellen in Deutschland bis Ende 2025 (Ankündigung April 2025).
  • Rund 300 Stellen zusätzlich (Einigung Oktober 2025), Schwerpunkt Verwaltung und Führung.
  • Standorte: Stockdorf, Gilching, Hengersberg, Utting (Bayern) und Neubrandenburg (MV).
  • Angebot einer Transfergesellschaft mit bis zu zwölf Monaten Unterstützung; Sozialplan verhandelt.

Transfergesellschaft, Sozialplan und Ihre Rechte

Der Abbau ist eine Betriebsänderung im Sinne der §§ 111, 112 BetrVG. Der Betriebsrat verhandelt darüber einen Interessenausgleich (das Ob, Wann und Wie) und einen Sozialplan (den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, vor allem Abfindungen). Ein Sozialplan ist nach § 112 Abs. 4 BetrVG über die Einigungsstelle unmittelbar durchsetzbar – er kommt also auch dann zustande, wenn sich die Betriebsparteien nicht einigen.

Davon zu unterscheiden ist der Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG: Er greift, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung durchführt, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, oder ohne zwingenden Grund von einem vereinbarten Interessenausgleich abweicht. Er knüpft also an den Interessenausgleich an, nicht an den Sozialplan.

Webasto bietet betroffenen Beschäftigten den Wechsel in eine Transfergesellschaft an. Ob die Transfergesellschaft oder eine Abfindung für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab – wir rechnen beide Wege durch. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung in bestimmter Höhe gibt es außerhalb von Sozialplan und individueller Vereinbarung nicht; die Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr) ist ein Referenzwert, kein Anspruch.

Angebot prüfen

Bevor Sie ein Aufhebungs-, Abfindungs- oder Transferangebot annehmen, prüfen wir typischerweise:

  • Ist die Abfindung korrekt berechnet (Bruttogehalt, Beschäftigungsjahre, Bonusanteile)?
  • Sind Freistellung, Resturlaub, Bonus-Restanspruch und Zeugnis sauber geregelt?
  • Wie wirkt sich die Annahme auf das Arbeitslosengeld aus – Sperrzeit nach § 159 SGB III bei Aufhebungsvertrag, Ruhen nach § 158 SGB III bei nicht eingehaltener Kündigungsfrist?
  • Was bedeutet die Fünftelregelung? Seit dem 1. Januar 2025 wird sie nicht mehr vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug angewendet, sondern erst in Ihrer Einkommensteuererklärung (Veranlagung) berücksichtigt.
  • Ist die Transfergesellschaft in Ihrem Fall die bessere Option als eine sofortige Abfindung?

Wenn gekündigt wird

Spricht Webasto eine betriebsbedingte Kündigung aus, gilt die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG: Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingehen. Bei einem größeren Betrieb mit Betriebsrat sind die Erfolgsaussichten in der Regel gut – häufig endet das Verfahren mit einer Abfindung im Vergleich.

Ablauf bei Team Abfindung

  1. Kostenfreies Erstgespräch: wir prüfen Ihr Angebot oder Ihre Kündigung.
  2. Mandatierung: Prozessfinanzierung ohne Vorauszahlung.
  3. Verhandlung über unsere Partnerkanzlei MK Law.
  4. Klage falls nötig am zuständigen Arbeitsgericht (z. B. München).
  5. Vergleich oder Urteil – meist Abfindung im Gütetermin.

Häufig gestellte Fragen

Webasto kündigte im April 2025 den Abbau von rund 650 Stellen in Deutschland bis Ende 2025 an (Quellen: Nordkurier; S&P Global, April 2025). Im Oktober 2025 kamen nach einer Einigung mit dem Betriebsrat rund 300 weitere Stellen hinzu, vor allem in Verwaltung und Führung an den Standorten Stockdorf und Gilching (Quelle: Springer Professional, Oktober 2025). Stand: September 2026.

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