Abfindung bei Wacker Chemie – was jetzt zählt

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: September 2026

Stellenabbau bei Wacker Chemie: aktuelle Lage

Der Münchner Chemiekonzern Wacker Chemie AG steht wie die gesamte energieintensive Chemiebranche unter Kosten- und Wettbewerbsdruck. Im Oktober 2025 kündigte das Unternehmen sein weltweites Kosten- und Effizienzprogramm „PACE“ an, mit dem die Kosten jährlich um über 300 Mio. € sinken sollen (chemie.de; K-Zeitung).

Im Mai 2026 einigten sich Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertreter auf einen sozialverträglichen Umsetzungsplan: rund 1.600 Stellen in Deutschland sollen bis Ende 2027 wegfallen. Das ist eine angekündigte, geplante Größe – kein bereits vollzogener Abbau.

Die Zahlen im Überblick

  • Rund 1.600 Stellen in Deutschland (Umsetzungsplan Mai 2026, Programm seit Oktober 2025).
  • Burghausen: rund 1.300 Stellen (weltweit größter WACKER-Standort).
  • Nünchritz: rund 200 Stellen.
  • München (Sitz): rund 60 Stellen; weitere deutsche Standorte zusammen rund 50.
  • Solidarbeitrag: 4 % Arbeitszeit- und Entgeltreduzierung für alle Beschäftigten in Deutschland bis 2028.
  • PACE-Sparziel: über 300 Mio. € jährlich.

Kein Zwang – aber Angebote, die man prüfen sollte

Die Besonderheit bei Wacker: Der Abbau läuft nach der Vereinbarung ohne betriebsbedingte Kündigungen, über ein Freiwilligenprogramm mit Altersteilzeit und Aufhebungsverträgen. Für Sie heißt das – niemand wird gekündigt, aber viele erhalten ein Angebot. Ein Aufhebungsvertrag ist juristisch etwas anderes als eine Kündigung: Sie verzichten freiwillig auf den Kündigungsschutz. Deshalb ist die Prüfung vor der Unterschrift entscheidend. Ein Aufhebungsvertrag sollte nie ungeprüft unterschrieben werden.

Ihre Rechte im Programm

Bevor Sie ein Angebot annehmen, prüfen wir typischerweise:

  • Ist die Abfindung angemessen? Als Referenzwert dient die Faustformel (0,5 Monatsgehälter pro Jahr) – ein Richtwert, kein gesetzlicher Anspruch.
  • Sind Freistellung, Resturlaub, Bonus-Restanspruch und ein qualifiziertes Zeugnis sauber geregelt?
  • Droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III)? Davon getrennt zu betrachten ist das Ruhen des Anspruchs (§ 158 SGB III).
  • Wie wirkt die Fünftelregelung (§ 34 EStG, seit 1.1.2025 nur über die Veranlagung; Voraussetzung ist eine Zusammenballung von Einkünften)?
  • Ist die Altersteilzeit für Sie unter dem Strich günstiger als ein Aufhebungsvertrag?

Falls doch gekündigt wird

Aktuell sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Sollte in einem späteren Schritt dennoch eine Kündigung ausgesprochen werden, gilt die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG ab Zugang der Kündigung – wer sie versäumt, verliert in der Regel die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage. Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es dabei nicht; sie ist meist das Ergebnis einer Verhandlung oder eines gerichtlichen Vergleichs.

Ablauf bei Team Abfindung

  1. Kostenfreies Erstgespräch: wir prüfen Ihr Aufhebungs- oder Altersteilzeit-Angebot.
  2. Mandatierung: Prozessfinanzierung ohne Vorauszahlung.
  3. Verhandlung über unsere Partnerkanzlei MK Law.
  4. Klage falls nötig am zuständigen Arbeitsgericht (für Burghausen z. B. das Arbeitsgericht Traunstein, für den Sitz München das Arbeitsgericht München).
  5. Vergleich oder Urteil – häufig eine Abfindung im Gütetermin.

Hinweis: Team Abfindung ist ein unabhängiger Dienstleister und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zur Wacker Chemie AG; die Nennung des Unternehmens dient allein der Information betroffener Beschäftigter.

Häufig gestellte Fragen

Im Rahmen des im Oktober 2025 angekündigten Programms „PACE“ einigten sich Unternehmen und Arbeitnehmervertreter im Mai 2026 auf den Abbau von rund 1.600 Stellen in Deutschland. Davon entfallen rund 1.300 auf den größten Standort Burghausen, rund 200 auf Nünchritz, rund 60 auf den Unternehmenssitz München und rund 50 auf weitere deutsche Standorte. Die Umsetzung ist bis Ende 2027 vorgesehen (Quellen: WACKER-Mitteilung; chemie.de; K-Zeitung, 2025–2026).

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