Abfindung Infineon: Stellenabbau, Sozialplan & Rechte
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: September 2026
Inhaltsverzeichnis
Stellenabbau bei Infineon: aktuelle Lage
Der Halbleiterkonzern Infineon will im Werk Belecke (Warstein) rund 500 Stellen abbauen – bekannt geworden Anfang November 2025. Auch am Standort Regensburg sollen rund 500 Stellen wegfallen. Die IG Metall spricht von einem „Kahlschlag“ (finanznachrichten.de; VDI-Nachrichten).
Beide Schritte gehören zum konzernweiten Sparprogramm „Step Up“: Seit 2024 sieht Infineon weltweit rund 1.400 gestrichene und rund 1.400 in günstigere Länder verlagerte Stellen vor. Als Gründe nennt das Unternehmen eine schwache Nachfrage, gesenkte Wachstumserwartungen und Überkapazitäten, vor allem bei Automobil-Leistungshalbleitern.
Team Abfindung ist ein unabhängiger Anbieter und steht in keiner Verbindung zur Infineon Technologies AG. Wir vertreten ausschließlich die Interessen betroffener Beschäftigter.
Die Zahlen im Überblick
- Rund 500 Stellen im Werk Belecke (Warstein) – bekannt seit November 2025.
- Rund 500 Stellen am Standort Regensburg (angekündigt 2024).
- Konzernweites Programm „Step Up“ seit 2024: rund 1.400 gestrichene und rund 1.400 verlagerte Stellen weltweit.
- Schwerpunkt: Automobil-Leistungshalbleiter; Verlagerung in günstigere Länder.
- Umsetzung möglichst ohne betriebsbedingte Kündigungen.
Stand: November 2025 (Quellen: finanznachrichten.de/ntg24; VDI-Nachrichten). Zahlen können sich im Programmverlauf ändern.
Betriebsrat & Sozialplan
Bei einer Betriebsänderung verhandeln Arbeitgeber und Betriebsrat einen Interessenausgleich (das Ob, Wann und Wie) und einen Sozialplan (den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile) nach §§ 111, 112 BetrVG. Der Sozialplan ist eine Betriebsvereinbarung und wirkt unmittelbar; kommt keine Einigung zustande, ist er über die Einigungsstelle erzwingbar (§ 112 Abs. 4 BetrVG).
Davon zu trennen ist der Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG: Er greift, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführt, ohne einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben – oder ohne zwingenden Grund davon abweicht. Dann können betroffene Beschäftigte eine Abfindung vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Wichtig für Sie: Ein Sozialplan ist eine Rahmenvereinbarung – das individuelle Angebot, das Ihnen vorgelegt wird, muss den Sozialplan in Ihrem konkreten Fall korrekt umsetzen. Genau das prüfen wir.
Freiwilligenangebot prüfen
Bevor Sie ein Aufhebungs- oder Freiwilligenangebot annehmen, prüfen wir typischerweise:
- Ist die Abfindung korrekt berechnet (Bruttogehalt, Beschäftigungsjahre, Bonusanteile)?
- Sind Freistellung, Resturlaub, Bonus-Restanspruch und Zeugnis sauber geregelt?
- Wie wirkt sich die Annahme auf ALG I aus? Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit (§ 159 SGB III) auslösen; bei Abfindung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kann der Anspruch zusätzlich ruhen (§ 158 SGB III).
- Was bleibt nach Steuer netto? Für Abfindungen kann die Fünftelregelung die Steuerlast mindern.
- Wäre eine Transfergesellschaft die bessere Option als die sofortige Abfindung?
Einen automatischen, allgemeinen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Als Orientierung dient die Faustformel von 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – ein Referenzwert, keine Garantie. Mit Sozialplan liegen die Werte häufig höher.
Wenn doch gekündigt wird
Sollte Infineon betriebsbedingt kündigen, gilt die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. In einem mitbestimmten Betrieb mit starker IG-Metall-Vertretung sind die Erfolgsaussichten in der Regel gut – häufig endet das Verfahren mit einer Abfindung im Vergleich.
Ablauf bei Team Abfindung
- Kostenfreies Erstgespräch: wir prüfen Ihr Angebot oder Ihre Kündigung.
- Mandatierung: Prozessfinanzierung ohne Vorauszahlung.
- Verhandlung über unsere Partnerkanzlei MK Law.
- Klage falls nötig am zuständigen Arbeitsgericht.
- Vergleich oder Urteil – meist Abfindung im Gütetermin.
Häufig gestellte Fragen
Anfang November 2025 wurde bekannt, dass Infineon im Werk Belecke (Warstein) rund 500 Stellen abbauen will; die IG Metall spricht von einem „Kahlschlag“. Am Standort Regensburg sollen ebenfalls rund 500 Stellen wegfallen. Beide Schritte gehören zum konzernweiten Sparprogramm „Step Up“, das seit 2024 weltweit rund 1.400 gestrichene und rund 1.400 verlagerte Stellen vorsieht (Quellen: finanznachrichten.de/ntg24, November 2025; VDI-Nachrichten, August 2024).
Als Gründe nennt der Halbleiterkonzern eine anhaltend schwache Nachfrage, gesenkte Wachstumserwartungen und Überkapazitäten – insbesondere bei Automobil-Leistungshalbleitern. Das Sparprogramm „Step Up“ soll die Kosten über mehrere Jahre um einen hohen dreistelligen Millionenbetrag senken.
Öffentlich benannt sind vor allem das Werk Belecke (Warstein) mit rund 500 Stellen und der Standort Regensburg mit ebenfalls rund 500 Stellen. Hinzu kommt die im konzernweiten Programm angelegte Verlagerung von rund 1.400 Stellen in günstigere Länder. Details werden mit dem Betriebsrat im Rahmen eines Interessenausgleichs verhandelt.
Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III). Wird eine Abfindung gezahlt und die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann der ALG-Anspruch zusätzlich ruhen (§ 158 SGB III). Wir prüfen, ob Abfindungshöhe, Freistellung, Resturlaub, Bonus und Zeugnis sauber geregelt sind.
Einen automatischen Abfindungsanspruch gibt es nicht. Als Orientierung dient die verbreitete Faustformel von 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – ein Referenzwert, keine Garantie. In mitbestimmten Betrieben mit Sozialplan und starker IG-Metall-Vertretung liegen die Werte häufig höher. Ihre konkrete Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit, Gehalt und Verhandlungslage ab.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Bei Mandatierung arbeiten wir über eine Prozessfinanzierung – kein Vorab-Kostenrisiko. Im Erfolgsfall behalten wir einen transparent vereinbarten Anteil der Abfindung. Die rechtliche Vertretung übernimmt unsere Partnerkanzlei MK Law.
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