Leistungen · Sperrzeit

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld? Meist vermeidbar.

Bis zu 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld: Das Risiko steckt oft im Aufhebungsvertrag. Mit der richtigen Gestaltung bleibt Dein Anspruch geschützt.

Was trifft auf Dich zu?

Schnellcheck in 2 Minuten, Ergebnis sofort.

Aufhebungsvertrag schon auf dem Tisch? Sofort im Scanner prüfen

Unser Team holt raus, was Dir zusteht.

Gut zu wissen

Drei Dinge, die über Deine Sperrzeit entscheiden.

  • Bis zu 12 Wochen: Wer seinen Job selbst aufgibt, etwa per Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, riskiert bis zu 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld.
  • Auf die Formulierung kommt es an: Ob eine Sperrzeit droht, entscheidet sich oft an Details im Aufhebungsvertrag: Anlass, Fristen und Formulierung.
  • Erst prüfen, dann unterschreiben: Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist kaum rückholbar. Lass ihn vorher prüfen, das schützt Abfindung und Arbeitslosengeld.

Mehr dazu: Aufhebungsvertrag & Arbeitslosengeld und Abfindung & Arbeitslosengeld.

So funktioniert's

In drei Schritten durch die Trennung, ohne Sperrzeit.

01

Fall prüfen

Schnellcheck in 2 Minuten: Deine Situation, Dein Kündigungsschutz und Deine mögliche Abfindung.

02

Erstgespräch

Du wählst Deinen Termin selbst, wir rufen Dich an und besprechen, wie Du eine Sperrzeit vermeidest.

03

Anwälte gestalten

Spezialisierte Anwälte verhandeln Aufhebungsvertrag oder Abwicklung so, dass Dein Arbeitslosengeld geschützt bleibt.

Wir tragen das Risiko. Du bekommst, was Dir zusteht.

Rein erfolgsbasiert: Im Erfolgsfall erhalten wir 29 % der Abfindung (inkl. MwSt.), gedeckelt bei 6.000 €. Ohne Erfolg zahlst Du nichts. Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen wir. Mit Rechtsschutz übernimmt Deine Versicherung die Kosten.