Abfindung bei SMA Solar – Ihre Rechte beim Stellenabbau
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: September 2026
Inhaltsverzeichnis
Stellenabbau bei SMA Solar: aktuelle Lage
Der Solartechnik-Konzern SMA Solar aus Niestetal bei Kassel steckt seit 2024 in einer tiefen Absatzkrise. Vor allem im Heim- und Gewerbekundengeschäft brach der Markt in den USA und Europa ein. SMA reagierte mit einem Sparprogramm und kündigte im November 2024 an, weltweit rund 1.100 Stellen bis Ende 2025 abzubauen (t-online/dpa).
Im Oktober 2025 kam eine zweite Abbaurunde von rund 350 Stellen hinzu, davon etwa 300 am Stammsitz Niestetal; die Umsetzung war ab Januar 2026 geplant (hessenschau).
Die Zahlen im Überblick
- Rund 1.100 Stellen weltweit bis Ende 2025 (angekündigt November 2024) – fast ein Viertel der Vollzeitstellen weltweit; davon nach Berichten rund 700 in Niestetal.
- Rund 350 weitere Stellen in der zweiten Runde (angekündigt Oktober 2025), davon etwa 300 in Niestetal; Umsetzung geplant ab Januar 2026.
- Sparziel: 150–200 Mio. Euro jährlich.
- Beschäftigte: zuletzt rund 3.800 konzernweit, davon etwa 2.800 in Niestetal.
Stand: September 2026. Angaben nach öffentlich zugänglichen Berichten (Stand der Ankündigungen: November 2024 bzw. Oktober 2025).
Ihre Rechte im Überblick
Wichtig vorab: Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen (etwa bei einem Angebot nach § 1a KSchG). In der Regel entsteht eine Abfindung aus Verhandlung, Sozialplan oder Vergleich. Diese Punkte sind zentral:
- Sozialplan: Ein Sozialplan (§§ 111, 112 BetrVG) ist über die Einigungsstelle unmittelbar durchsetzbar (§ 112 Abs. 4 BetrVG) – der Betriebsrat kann ihn also erzwingen.
- Nachteilsausgleich: Weicht der Arbeitgeber ohne zwingenden Grund vom vereinbarten Interessenausgleich ab, kann ein Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG entstehen. Dieser knüpft an den Interessenausgleich an, nicht an den Sozialplan.
- Klagefrist: Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam.
- Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen (§ 159 SGB III). Davon zu unterscheiden ist das Ruhen des Anspruchs, wenn eine Abfindung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gezahlt wird (§ 158 SGB III).
- Steuer: Für die Abfindung kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Steuerlast senken, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Seit dem 1.1.2025 wird sie nicht mehr über die Lohnabrechnung berücksichtigt, sondern erst in der Einkommensteuer-Veranlagung.
Die verbreitete Faustformel (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist nur ein Referenzwert, kein Anspruch – tatsächlich erzielte Abfindungen können deutlich darüber oder darunter liegen.
Angebot prüfen
Bevor Sie ein Aufhebungs- oder Freiwilligenangebot annehmen, prüfen wir typischerweise:
- Ist die Abfindung korrekt berechnet (Bruttogehalt, Beschäftigungsjahre, Bonusanteile)?
- Sind Freistellung, Resturlaub, Bonus-Restanspruch und Zeugnis sauber geregelt?
- Wie wirkt sich die Annahme auf ALG I (Sperrzeit nach § 159 SGB III), Rente und Steuer (Fünftelregelung) aus?
- Ist ein Sozialplan-Anspruch günstiger als das freiwillige Angebot?
Wenn gekündigt wird
Spricht SMA eine betriebsbedingte Kündigung aus, gilt die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG. Bei einem Betrieb mit Betriebsrat sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in der Regel gut – häufig endet das Verfahren mit einer Abfindung im Vergleich. Zuständig ist für den Standort Niestetal regelmäßig das Arbeitsgericht Kassel.
Ablauf bei Team Abfindung
- Kostenfreies Erstgespräch: wir prüfen Ihr Angebot oder Ihre Kündigung.
- Mandatierung: Prozessfinanzierung ohne Vorauszahlung (RDG).
- Verhandlung über unsere Partnerkanzlei MK Law.
- Klage falls nötig am Arbeitsgericht Kassel oder am zuständigen Gericht.
- Vergleich oder Urteil – meist Abfindung im Gütetermin.
Hinweis: Team Abfindung ist ein unabhängiger Dienstleister und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zur SMA Solar Technology AG. Alle Angaben zum Stellenabbau beruhen auf öffentlich zugänglichen Berichten (Stand: September 2026).
Häufig gestellte Fragen
SMA kündigte im November 2024 an, weltweit rund 1.100 Stellen bis Ende 2025 abzubauen – fast ein Viertel der Vollzeitstellen weltweit; davon nach Berichten rund 700 am Stammsitz Niestetal. Im Oktober 2025 kam eine zweite Runde von rund 350 Stellen weltweit hinzu (etwa 300 in Niestetal), Umsetzung geplant ab Januar 2026 (Quellen: t-online/dpa, November 2024; hessenschau, Oktober 2025).
Schwerpunkt ist der Stammsitz Niestetal im Landkreis Kassel. SMA beschäftigte zuletzt rund 3.800 Menschen, davon etwa 2.800 in Niestetal. Teile der ersten Abbaurunde wurden nach Berichten bereits über Probezeitkündigungen und Maßnahmen bei der polnischen Tochter umgesetzt.
Als Grund nennt das Unternehmen einen starken Einbruch im Heim- und Gewerbekundengeschäft in den USA und Europa. SMA reagierte mit einem Sparprogramm mit einem Ziel von 150 bis 200 Mio. Euro jährlich. Der Umsatz war 2024 deutlich rückläufig.
Der Betriebsrat wollte betriebsbedingte Kündigungen möglichst vermeiden und setzte auf Verhandlungen. Ob es im Einzelfall zu einer Kündigung kommt, hängt vom Verlauf ab. Wichtig: Sobald eine Kündigung zugeht, läuft die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG – wir prüfen erfolgsbasiert, ohne Vorab-Kostenrisiko.
Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III). Wir prüfen, ob Abfindungshöhe, Freistellung, Resturlaub und Zeugnis sauber geregelt sind – und ob eine Kündigungsschutzklage im Einzelfall mehr herausholt.
Das Erstgespräch ist kostenfrei. Bei Mandatierung arbeiten wir über eine Prozessfinanzierung (Rechtsdienstleistung nach dem RDG) – kein Vorab-Kostenrisiko. Im Erfolgsfall behalten wir einen transparent vereinbarten Anteil der Abfindung. Die anwaltliche Vertretung übernimmt unsere Partnerkanzlei MK Law.
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