Abfindung bei Siemens 2026 – Stellenabbau, Aufhebungsvertrag & Ihre Rechte

Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: September 2026

Stellenabbau bei Siemens: was passiert gerade?

Siemens hat im März 2025 angekündigt, weltweit rund 6.050 Stellen abzubauen – davon etwa 2.850 in Deutschland (ZDFheute, 18.03.2025). Schwerpunkt ist die Automatisierungssparte Digital Industries: rund 5.600 Stellen weltweit, davon etwa 2.600 in Deutschland, sollen bis Ende September 2027 wegfallen. Bereits bis Ende September 2025 fielen rund 450 Stellen im Geschäft mit Ladelösungen (Smart Infrastructure / eMobility) weg, davon etwa 250 in Deutschland.

Ihre Rechte: Sozialplan, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutz

Bei einer Betriebsänderung dieser Größe muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat einen Sozialplan aushandeln (§§ 111, 112 BetrVG). Er regelt den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile – etwa Abfindungen, Altersteilzeit und Transferregelungen. Wird eine Betriebsänderung durchgeführt, ohne dass ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht wurde, kann ein Nachteilsausgleich in Betracht kommen (§ 113 BetrVG). Ein Sozialplan setzt aber nur einen Rahmen: Ein individuell angebotener Aufhebungsvertrag kann darunter oder darüber liegen und ist verhandelbar.

Sollte es später doch zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen, gilt die harte 3-Wochen-Frist: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG) – danach gilt die Kündigung als wirksam, egal wie angreifbar sie war. Genau diese Klage ist bei einem großen Arbeitgeber wie Siemens oft der Hebel, über den eine Abfindung erst verhandelt wird.

Kein Kündigungsdruck – was das für Sie bedeutet

In Deutschland sind betriebsbedingte Kündigungen durch die Standort- und Beschäftigungssicherung weitgehend ausgeschlossen – solche Vereinbarungen können allerdings Öffnungsklauseln enthalten. Siemens hat sich mit den Arbeitnehmervertretern auf den Abbau geeinigt und dafür einen Transformationsfonds vereinbart (Handelsblatt).

Für Betroffene heißt das: Sie stehen nicht unter Kündigungsdruck – und müssen ein Aufhebungsangebot nicht annehmen. Weil Siemens den Abbau trotzdem schaffen muss, zahlt das Unternehmen für freiwillige Ausstiege. Das ist Ihre Verhandlungsposition. Ein Angebot, das „großzügig“ wirkt, ist deshalb nicht automatisch das Maximum – prüfen lohnt sich.

Siemens-Angebot erhalten? Erst prüfen, dann unterschreiben

Zu prüfen sind: die Höhe im Verhältnis zu Alter, Zugehörigkeit und Klagechancen, das Sperrzeit-Risiko beim Arbeitslosengeld (§§ 158, 159 SGB III), die Verzichts- und Abgeltungsklauseln (Boni, variable Vergütung, betriebliche Altersversorgung) und die Steuer – bei größeren Paketen entscheidet der Auszahlungszeitpunkt über die Fünftelregelung. Laden Sie Ihr Dokument hoch – die kritischen Punkte werden markiert, kostenlos.

Ablauf bei uns

Kostenfreies Erstgespräch, Bewertung Ihres Angebots durch die spezialisierte Partnerkanzlei, bei Mandatierung Verhandlung über eine Prozessfinanzierung – ohne Vorab-Kostenrisiko für Sie. So funktioniert das Kostenmodell.

Hinweis: Team Abfindung ist ein unabhängiger Anbieter und steht in keiner Verbindung zur Siemens AG.

Häufig gestellte Fragen

Siemens hat keine allgemein gültige Abfindungsformel veröffentlicht. Da der Abbau über freiwillige Instrumente und Aufhebungsverträge läuft, ist die Höhe im Einzelfall verhandelbar. Als Referenzwert dient häufig die Faustformel von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – einen automatischen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Als reine Rechengröße: 5.500 € brutto und 12 Jahre ergäben nach dieser Formel rund 33.000 €. Was in Ihrem Fall realistisch verhandelbar ist, prüfen wir mit Ihnen.

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