Abfindung bei thyssenkrupp – was Ihnen jetzt zusteht
Geprüft durch spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht · Stand: Mai 2026
Inhaltsverzeichnis
Stellenabbau bei thyssenkrupp Steel: was passiert gerade?
Am 25. November 2024 hat thyssenkrupp Steel Europe angekündigt, bis 2030 etwa 11.000 Stellen abzubauen: rund 5.000 durch direkte Personalreduktion und etwa 6.000 durch Ausgliederungen oder Vergabe an externe Dienstleister. Die Produktionskapazität soll von 11,5 auf 8,7–9 Millionen Tonnen Stahl pro Jahr gesenkt werden (Quelle: thyssenkrupp; Tagesschau; WDR).
Die Ankündigung trifft eine Region, die ohnehin im strukturellen Wandel steht. Politisch und gewerkschaftlich ist der Druck hoch – die IG Metall hat klare Kampfansagen formuliert. Für Sie als Beschäftigte/n heißt das: Es gibt Verhandlungsspielraum – aber Sie müssen ihn aktiv nutzen.
Betroffene Standorte
- Duisburg: Bruckhausen, Beeckerwerth, Hamborn (Hauptbetroffene).
- Bochum: Edelstahlwerk und Servicegeschäft.
- Dortmund/Hörde: Industriedienstleistungen, frühere Hoesch-Tochtergesellschaften.
- Andernach (Rheinland-Pfalz): Weißblechwerk.
- Weitere kleinere Standorte in NRW.
Beschäftigte aus dem Ruhrgebiet werden in der Regel beim Arbeitsgericht Dortmund, Duisburg oder Essen vertreten – je nach Sitz des Arbeitgebers.
IG Metall, Sozialplan und Beschäftigungssicherung
thyssenkrupp Steel ist eines der am stärksten gewerkschaftlich organisierten Unternehmen in Deutschland. Ein Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung läuft aktuell bis 2026 – über dessen Verlängerung und über den Interessenausgleich/Sozialplan zum aktuellen Stellenabbau wird verhandelt.
Solange kein neuer Sozialplan greift, ist die Situation rechtlich offen: einzelne Aufhebungsangebote können bereits kursieren, ohne dass der finale Rahmen feststeht. Wer früh unterschreibt, schließt sich möglicherweise von künftig besseren Konditionen aus. Wer wartet, riskiert, dass sich Bedingungen verändern. Eine individuelle Bewertung lohnt sich daher fast immer.
Sozialplan-Erfahrungswerte bei tk Steel
- Grundfaktor: 1,0 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre (frühere Sozialpläne 2019–2021).
- Altersgestaffelte Sockelbeträge.
- Härtefallzuschläge für Schwerbehinderung, Familienpflichten, kritische Lebensphasen.
- Transfergesellschaft als Option (häufig mit Qualifizierungskomponente).
Bei der aktuellen Restrukturierung ist – politisch und gewerkschaftlich getragen – mit mindestens vergleichbaren, in Teilen höheren Werten zu rechnen. Belastbare Aussagen sind möglich, sobald der endgültige Sozialplan vorliegt.
Ausgliederung und Betriebsübergang (§ 613a BGB)
Ein erheblicher Teil des Abbaus soll über die Ausgliederung oder Vergabe von Bereichen erfolgen. Rechtlich ist das ein Betriebsübergang nach § 613a BGB: Ihre Rechte aus dem Arbeitsverhältnis gehen grundsätzlich auf den neuen Arbeitgeber über, einschließlich Tarifbindung und Sozialleistungen für eine Übergangszeit.
Widerspruchsrecht: Sie können dem Übergang widersprechen. Das bedeutet aber: Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bei thyssenkrupp – und das Risiko einer betriebsbedingten Kündigung steigt ggf. erheblich, wenn der Bereich entfällt. Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, hängt von Ihrer konkreten Situation und der Bonität des neuen Arbeitgebers ab.
Bei tatsächlicher Kündigung
Sollte eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden, gilt die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG. Aufgrund der starken Mitbestimmung, der politischen Beobachtung und der unklaren Rechtslage zu einzelnen Personalmaßnahmen sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in vielen Fällen hoch – häufig endet das Verfahren mit einer Abfindung im Vergleich.
Ablauf bei Team Abfindung
- Kostenfreies Erstgespräch: wir prüfen Ihren konkreten Fall (Angebot, Kündigung, Ausgliederung).
- Mandatierung: Prozessfinanzierung ohne Vorauszahlung.
- Verhandlung mit thyssenkrupp HR / Betriebsrat-Schnittstelle über unsere Kooperationsanwälte.
- Klage falls nötig am zuständigen Arbeitsgericht im Ruhrgebiet.
- Vergleich oder Urteil – meist Abfindung im Gütetermin.
Häufig gestellte Fragen
Am 25. November 2024 kündigte thyssenkrupp Steel Europe an, bis 2030 rund 11.000 Stellen zu reduzieren – davon etwa 5.000 durch direkte Personalreduktion und ca. 6.000 durch Ausgliederungen oder externe Vergabe. Die Produktionskapazität soll von 11,5 Mio. Tonnen auf 8,7–9 Mio. Tonnen verringert werden (Quellen: thyssenkrupp Pressemitteilung 25.11.2024; Tagesschau, Handelsblatt, WDR).
Hauptstandort ist Duisburg mit den Werken Bruckhausen, Beeckerwerth und Hamborn. Auch die Tochterunternehmen und Walzwerke in NRW (Bochum, Dortmund, Hagen, Andernach/Rheinland-Pfalz) sind in unterschiedlichem Maße betroffen.
Die IG Metall hat dem angekündigten Stellenabbau scharf widersprochen und Demonstrationen sowie Warnstreiks organisiert. Ein Tarifvertrag mit Beschäftigungssicherung gilt aktuell bis 2026 – Verhandlungen über eine Verlängerung und einen Interessenausgleich/Sozialplan laufen. Bis zur Einigung gibt es keinen automatisch greifenden neuen Sozialplan.
Frühere Sozialpläne (z.B. nach den Restrukturierungen 2019–2021) sahen Grundfaktoren von 1,0 bis 1,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr vor, kombiniert mit altersgestaffelten Sockelbeträgen und Härtefallzuschlägen. Bei der aktuellen Restrukturierung ist mit vergleichbaren oder leicht höheren Werten zu rechnen – politischer und gewerkschaftlicher Druck ist hoch.
Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen Ihre Rechte aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich auf den neuen Arbeitgeber über. Sie haben ein Widerspruchsrecht – das aber gut überlegt sein will. Die Folgen (Beschäftigungssicherung beim alten Arbeitgeber, mögliche Kündigung, Sozialplan-Ansprüche) prüfen wir individuell.
Erstgespräch kostenfrei. Bei Mandatierung Prozessfinanzierung – kein Vorab-Kostenrisiko. Im Erfolgsfall behalten wir einen transparent vereinbarten Anteil der Abfindung.
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